Original von RufusMücke
Original von Donluigi
Ganz ehrlich: würde ich an einen mir Unbekannten eine gebrauchte Uhr verkaufen, dann nicht gem. dieses Vertrags. Kontrollen müssen VOR dem Verkauf durchgeführt werden, hierbei wäre mir das Risiko zu groß, daß jemand da was dreht, ein Fake prüfen läßt und mir den gegen volle Rückerstattung wieder in die Hand drückt. Insofern ist überhaupt die Frage, inwieweit das Konstrukt den gesetzlichen Maßgaben entspricht, hierzu wäre die Meinung eines Fachmanns sicherlich wünschenswert. Daher "verkauft wie besehen" ohne wenn und aber. Prüfung vorher wäre kein Problem - bei meinem Konzi, diesbezüglich würde ich jedem vernünftigen und zweckdienlichen Wunsch des Käufers nachkommen, aber eben vor dem Kauf, auf nachkommendes Hickhack hab ich keinen Bock. Unter Foris brauche ich überhaupt keinen Vertrag.
tobias bringts mal wieder auf den punkt...

Mag sein, nur wird mir hier zu sehr der Privatverkauf (gekauft wie besehen) mit dem Gewerblichenverkauf(vorab Prüfung, mit Kundenwünschen nachkommen) einer Sache vermischt...

Elmar dachte wohl jetzt mehr an den Handel zwischen zwei Privatleuten...sicherlich regelt das BGB auch den Handel ohne Verträge als Rechtsgeschäfte in irgendeiner Form, genauso wie den gewerblichen Ankauf sowie Verkauf einer Sache....

Trotzdem hat das was mit den Verträgen, sie müssten nur für beide Seitenjuristisch korrekt sein....so wie ein ADAC KFZ-Kaufvertrag, sollte es ein UHREN-Kaufvertrag geben...ob jetzt aus dem Forum oder im Anhang der Chrono usw.....denn solche Verträge schützen auch vor Hehlerware, wenn auch im Vorfeld nur bedingt und nicht nur vor techn. Mängel usw.....

Mal die dirkete Frage: Warum alles dagegen reden, wenn es um die Frage des dafür geht und des wenn ja dafür, dann wie und wie richtig....???


Gruß Andreas