schöne kaufvertrag leider nur zu gunsten des käufers.ihm werden alle rechte damit eingeräumt.
er kann die uhr sogar nach jahren zurück geben,zb.wie schon geschrieben glas oder federsteg nicht original sind.
viel spass dann bei der erstattung des kaufpreises.

lasst doch mal die forums rechtsverdreher einen mustervertrag ausarbeiten.