Original von Mawal
im übrigen gilt die Steuerfreiheit ab 10 Jahre bisher nur für Private!

gewerbliche Immobilieninvestoren müüssen schon lange Veräußerungsgewinne versteuern....

...die durften aber auch schon immer abschreiben und Veräußerungsverluste anrechnen bzw vortragen.


Merke: Minimale Sachkompetenz schadet auch in den Semmeln nix!

100% agree!