Ganz klar, deine Haftpflicht muß die zunächst vorgenommene Höherstufung wieder rückgängig machen, da kein Schadenersatz an den Spacken geleistet wurde. Zivilrechtlich ist die Sache damit klar und abschlußreif.
Da der Typ aber ein ausgemachter Drecksack ist, würde ich jetzt doch zum Gegenschlag ausholen und den ganzen Sachverhalt sauber aufbereitet und unter Beifügung aller Unterlagen in Kopie der für euch zuständigen Polizei (nicht Staatsanwaltschaft - die Polizei soll ihn erst mal zur Beschuldigtenvernehmung vorladen, bei der StA besteht die Gefahr, daß die das Verfahren vorher einstellen....) mit einer Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen den Typ vorlegen. Vielleicht ist er ja dort - sogar einschlägig - bekannt.........auf jeden Fall hat der Typ viel Spaß damit.
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25.03.2006, 19:42 #36ehemaliges mitgliedGast
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