Original von RufusMücke
den pauschalen rat, abmahnkosten nicht zu zahlen (s. s. 2 unten), halte ich für unseriös...es kommt auf den einzelfall an

ich reiche heute eine klage auf abmahnkosten ein und werde diese gewinnen, weil auch ein volltrottel meint, er muss die abmahnkosten nicht bezahlen

mit auftraggeberschaft hat das nix zu tun. ich empfehle die lektüre von § 12 UWG und die kenntnis von GoA und SE-recht.
Ich habe meine Geschichte erzählt. Sie ist exakt so gelaufen, insofern war es richtig, das Zahlen der Abmahnkosten zu verweigern. Ich habe gepokert, aber was hatte ich zu verlieren? Nix, ausser letzendlich doch die geforderte Summe zu zahlen.
Mag ja einer der wenigen blöden Anwälte gesen sein, dass er sich darauf geeinigt hat.
Mein Anwalt hat mir geraten, die Hälfte des geforderten Betrages vorab zu zahlen um anschliessend den Anwalt zu bitten die Sache damit zu den Akten zu legen.
Was bitte ist das denn für ein Rat? Und dafür habe ich einen Stundensatz von knapp 200€ bezahlen müssen
Wenn schon, hätte mir der Kartenverlag die Abmahnkosten in Rechnung stellen müssen, da dieser den Anwalt beauftragt hat und nicht der Anwalt selbst.
Noch ein Punkt:
Wenn es sich um eine Abmahnwelle handelt, sprich eine gewisse Routine anzunehmen ist, kann man erwarten, dass das jeweilige Unternehmen ein entsprechendes Standardschreiben verfasst. Es gibt keinen zwingenden Grund eine Anwalt einzuschalten!
Ich finde es zum *****n, wirklich zum *****n, wenn ein Phantasiestreitwert von 50000€ festgelegt wird, worauf Höhe des Honrars basiert.
Letzendlich wollte der Kartenverlag einen Business-Vertrag verkaufen, Laufzeit 1 jahr, Kosten irgendwas um die 150€.
Logisch, dass ganz schnell 50000€ Schaden entstanden sind....
Das ist reine Abzocke und Aquise auf allerunterstem Niveau.