ohne das erhaltene abmahnschreiben und ohne konkreten sachverhalt (=die wahrheit) macht das hier keinen sinn und die einzig derzeit mögliche seriöse antwort ist: geh zum anwalt...

EDIT: eins ist sicher, die RS zahlt nicht, da es um die Abwehr von Unterlassungsansprüchen geht, die der Abwehr von SE-ansprüchen gleichsteht. sowas ist nicht RS-versicherbar, nur umgekehrt, also die geltendmachung...nie die abwehr.