Ist tatsächlich so. Das gegen einen ermittelt wird ist ja klar das man dem potenziellen Täter das nicht mitteilt. Und wenn das Verfahren dann eingestellt wird, sei es aus erwiesener Unschuld oder aber wegen Geringfügigkeit, dann ist das tatsächlich so das man das nicht unbedingt mitgeteilt bekommt. Allerdings weiß ich nicht ab welche Größenordnung oder welchen Umfang es doch zu einer Mitteilung kommt.Original von SUB99
was mich nur wundert ist das es ein verfahren gegen dich gab und du darüber nicht informiert wurdest auch wenn es eingestellt wurde.
Zur Sache Garfield:
1. Wenn ein P2P Netzwerk/Software installiert ist kann man leider zu 90% davon ausgehen das damit, nun ja, nennen wir es mal illegale Dinge damit genutzt werden sollen, hauptsächlich Urheberrechtsverletzungen.
2. "Ich kenn mich mit der Software doch gar nicht aus" -> interessiert niemanden!
3. "Ich wußte nicht das man WLan absichern kann/muß/sollte" -> interessiert niemanden!
4. "Ich bin unschuldig" -> interessiert niemanden! (99% aller verurteilten Straftäter sind natürlich unschuldig)
5. "Ich hör doch die Musik gar nicht" -> interessiert niemanden!
So könnte man das Ganze jetzt noch endlos fortführen...
Zwei Dinge noch zum Schluß:
1. Lieber Garfield, ich unterstelle dir nichts und wünsche dir das die Sache für dich gut ausgeht.
2. Ich bin kein Freund dieser Abmahnwellen, aktzeptiere aber das deutsche Recht und die sich daraus ergebenden Konsequenzen wenn ich es mißachte.
mfg ratte
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Thema: Abmahnung erhalten - was tun
Baum-Darstellung
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24.03.2006, 00:11 #11
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