Also genutzt haben musst du das P2P Netz ja, da die Gegenseite nur über eine Ermittlungsbehörde an die passenden Daten zu den IP´s gekommen sein kann.

Das scheint sich ja auch durch das Ermittlungsverfahren zu bestätigen und du schliesst ja auch nicht aus ein solches Netz genutzt zu haben.

Du solltets dir nen Anwalt nehmen, damit das Ding nicht zum Faß ohne Boden wird und am Besten sagst du deinem Anwalt wie es wirklich war und nicht "Dann sach ich mal ich wars nicht"........