doch schon, der Auftraggeber haftet für die Gebühren, diese stehen aber in keinem Verhältnis zum Aufwand......


Sprich: der Tag ist kaputt, Du kriegst nix weggeschafft und hast wenig an Gebühren reingeholt.
Daher ist z.B. eine Zwangsräumung beim GV auch nicht wirklich gern gesehen, da unlukrativ und Zeitaufwändig