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  1. #1
    GMT-Master
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    Frage an die Juristen

    Hallo,

    folgendes Problem:
    Von dem Call-Center der Lufthansa mehrfach die Auskunft bekommen das ich auf Grund einer Zeitenänderung das Ticket kostenlos stornieren darf aber ich lediglich einen sogenannten MCO Gutschein zum selber verfliegen bekommen werde. Dieses akzeptierte ich dann und heute die Überraschung. Kosten 150 Euro weil die Zeitenänderung nicht akzeptiert werden würde. Gutschein gibts auch nicht sondern nur noch 50% des Reisepreises als Überweisung auf mein Konto. Zusammen mal kurz knappe 330 Euro in Luft aufgelöst.
    Wie ist das mit der Beweislast? Im System der Lufthansa ist vermerkt das ich kostenlos zurückgeben könnte, interessiert die aber gar nicht.
    Mit Beschwerden kommt man in dem Laden sowieso nicht weiter.
    Hat eine Klage Erfolg? Sollte ich gewinnen, darf ich dann die Selbstbeteiligung meiner Rechtrsschuitz einfordern oder bleibe ich darauf trotzdem sitzen?

  2. #2
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    RE: Frage an die Juristen

    Deine ersten Fragen kann ich nicht beantworten; zur letzten: Wenn Du klagst, in allen Punkten Recht bekommst (es also nicht auf einen Vergleich o.ä. hinausläuft) und das Urteil rechtskräftig geworden ist, dann muß die LH als unterlegene Partei auch alle Deine gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten ersetzen.

    Damit bleiben keine Kosten bei Dir hängen und die Frage einer Selbstbeteiligung stellt sich nicht mehr. Ganz anders ist die Frage zu bewerten, ob Dir Deine RS-Versicherung bei diesem Streitwert und bei diesem Sachverhalt überhaupt eine Deckungszusage gibt. Denn einfach mal so drauf los klagen, das kannst Du nur auf eigenes Risiko.
    Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356

  3. #3
    GMT-Master
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    Themenstarter
    Vielen Dank.
    Das werde ich abwägen und noch überlegen falls ich keine Deckungszusage bekomme.
    Jedenfalls ärgert es mich tierisch das die Aussagen treffen und dann heisst es lapidar" Pech gehabt da hat man Ihnen was falsches gesagt".

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