Original von Der Hanseat
Slbst wenn er kein Rückgaberecht einräumen würde, eine gewerbliche Tätigkeit kann er wohl kaum leugnen.....

Und wenn er dann nicht auf das Widerrufsrecht hinweist kannst du ewig zurücktreten......
das stimmt. Aber man sollte schon zwischen Widerruf und Rücktritt unterscheiden........zumindest juristisch.......