Original von Butch
Naja, watchman, aushändigen musst Du ihn gegenüber zuständigen
Personen schon. Ermutige die Jungs hier nicht zu rechtswidrigem
Verhalten....
wenn du ihn aber nicht dabei hast, kannste glück haben und bis es zur klärung des ganzen kommt, hast du nach wie vor die fahrerlaubnis. ich hätte laut richter die möglichkeit gehabt eine "gegenklage" einzureichen, da mir ja der führerschein 10 monate zu lange abgenommen wurde.

mein RA hat mich aber beraten, dass ich dies aufgrund von mangelnder erfolgsaussicht gleich lassen kann und sehr sehr zufrieden sein kann mit dem ausgang der ganzen geschichte

was ich auch war.

fazit für mich: don't drink and drive.