Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
ECE22-05-Norm besagt u. a: "... Klapphelme dürfen in der Regel nur in geschlossenem Zustand verwendet werden, das Fahren mit hochgeklapptem Kinnteil ist nur bei Helmen zulässig, bei denen das Kinnteil komplett hinter den Helm geschoben werden kann und die zusätzlich eine Prüfung als Jethelm haben. "

Das hat der Schubert nicht und damit ist es unzulässig. Ansonsten ist der C3 ein guter Helm.
Hotte meint nur das Visier, nicht den Kinnschutz ... das fällt in der Tat ab einer gewissen Geschwindigkeit runter, da knallt aber nix. Wurde in den Motoradforen, die ich kenne schon rauf und runter diskutiert. Hab' mich dran gewöhnt, auch wenn ich gerne mit offenem Visier fahre. Wahrscheinlich gilt auch hier das Microsoft-Prinzip: It's not a bug, it's a feature ...