Original von falkenlust
...und wie macht sich das konkret bemerkbar mit dem Nocken und dem Lagerrubin ?
Würde man da ggf. auch einen stärkeren Wiederstand spüren?

Ich habe das Thema angeschnitten da in der Bedienungsanleitung- wenn ich mich denn recht entsinne- nichts davon stand, wenn es denn so wichtig ist würde das echt an (grober) Fahrlässigkeit grenzen....

Vieleicht in den Staaten, wo man den Menschen noch auf einer Cola Dose unmißverständlich darstellen muß, das nur der Inhalt getrunken werden kann und die Dose nicht zum Verzehr geignet ist...

Die Gerbrauchsanweisung, auch die von Rolex, ist aussagefähig und mehr als ausreichend für nicht Techniker....

Es lässt sich allerdings darüber streiten, ob in diesem Falle Rolex, dem Käufer, vor dem Kauf eine Rolex Uhr, noch eine techn. Ausbildung zuteil werden lassen muß, um nicht grobfahrlässig zu handeln....


Manchmal läuft es dumm, da baut man sich den Handhabungsfehler halt ein und zwar selber, ohne das man die Verantwortung auf Dritte abwälzen kann....

Was ich dir jetzt nicht unterstelle.....


Wie gesagt, auf der Werkbank sind es dann Tatsachen, die hier nur Fiktion sein können....

Gruß Andreas

Bei Rolex braucht dieses auch nicht in der Gebrauchsanweisung stehen, der oben angesprochene Fehler, ist in der Regel nur bei Uhren anzutreffen, die EWIGE KALENDER haben oder ein VOLLKALENDARIUM, das bei Rolex in der Datumsschaltung, auch mal etwas kaputt gehen darf, ist normal, hat aber mit o.g. Beispielen nichts zu tun....