Miguel:
das ist alles insoweit richtig........aber nicht richtig geklärt ist die Frage, wieweit der Forenbetreiber persönlich haftet, wenn er zwar auf Aufforderung hin die "rufschädigenden" Beiträge aus der Vergangenheit gelöscht hat, gleichzeitig aber auch zur Unterlassung in der Zukunft aufgefordert worden ist. Dann könnte es nämlich so sein, daß er in der Tat verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, daß zB ein bestimmter Händler nochmals "kritisiert" wird - zB durch Zensurfunktion des betreffenden Namens etc.
Ich bin deshalb auch der Meinung, daß wir zum jetzigen Zeitpunkt einmal provokative Threads wie "****************" einfach unterlassen sollten.....
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04.02.2006, 09:59 #1ehemaliges mitgliedGast
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Miguel:
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