Danke Stefan. Tja, Jungs, so siehts aus - deshalb mein eindringlicher Rat oben.......Original von Insoman
a) für Urheber und Markenstreitigkeiten ist das LG Kraft Gestzes Zuständig.
b) mit 30.000´€ Streitwert kommst Du nicht hin![]()
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03.02.2006, 21:33 #1ehemaliges mitgliedGast
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