Das sich in der Regel ein sechsjähriger Junge, nicht von einem "in zwei Wochen" sechsjährigen Jungen unterscheidet ist wohl jedem klar.
Das Gesetz will dies auch gar nicht unterscheiden, muß aber nunmal an irgendeiner Stelle die Trennlinie ziehen und hat dies hier bei sechs Jahren getan, das dies gegenüber einem Jungen von "fast" sechs willkürlich erscheint ist nachvollziehbar.
Jedoch wie sollte man es anders machen, was wenn er in vier Wochen sechs wird oder in vier Monaten, wo wäre der Unterschied.
Das die Kassierein auch mal ein Auge hätte zudrücken können empfindet man so, aber was wenn doch eine Kontrolle oder ein Unglück geschieht und haftungsrechtliche Fragen aufkommen, die Kassierein ist dran und wollte doch nur nett sein, was ihr dann leider gar nicht mehr hilft.
Ich im übrigen hätte den Kleinen vorher geimpft zu sagen er wäre sechs und alles wäre o.K. gewesen.![]()
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Thema: Frage zum Jugendschutzgesetz
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30.01.2006, 13:35 #1Gruß Konstantin
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