Und genau aus diesem Grunde hat man das sog. "Beschleunigte Verfahren" eingeführt.
Dieses Verfahren (§§ 417 bis 420 StPO) ist ein Strafverfahren, das bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage eine zeitnahe Gerichtsverhandlung ermöglicht. Die Strafe folgt hier der Tat "auf dem Fuße", was dem Täter schnell die Folgen seiner Tat vor Augen führt.
Gedacht ist dieses Verfahren für Fälle, in denen der Täter auf frischer Tat gestellt wird und/oder geständig bzw. die Beweislage unkompliziert ist, mithin für einfach gelagerte Fälle.
Und wir wollen an dieser Stelle auch nicht ganz vergessen, dass es oftmals im Interesse der Beklagten ist, ein Verfahren möglichst fernab
sichtbarer Verletzungen und aufgebrachter Emotionen zu führen.
Das ist Taktik und gilt gemeinhin als "clever".
Noch cleverer ist es, diesen Verzug einem vermeintlich "faulen" (weil beamteten) Richter in die Schuhe zu schieben.
Im übrigen gibt es dazwischen auch noch Staatsanwälte, die auch einen
ganzen Berg von Rotakten prozessfreudiger Bürger auf dem Tisch haben.
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Baum-Darstellung
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26.01.2006, 09:29 #13Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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Von Tudormaniac im Forum Off TopicAntworten: 3Letzter Beitrag: 11.05.2006, 11:47




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