Christian:

3 Jahre für ein Strafverfahren, das jetzt in die 2. Instanz geht, sind absolut nicht unüblich. Ich habe jetzt gerade ein Strafverfahren wegen einer Massenschlägerei beim LG FFM in 2. Instanz laufen - Tatzeit war da Anfang 2000, also vor 6 Jahren (!). Dies ist aber bundesweit so und nicht nur bei einzelnen Bundesländern der Fall.