Ergebnis 1 bis 14 von 14
  1. #1

    Wie teilt man ein Mehrfamilienhaus ?

    Hallo zusammen,

    hat schon mal jemand ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt ?

    Was muss man beachten und welche Kosten kommen auf mich zu ?
    Gruß René

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    tja, ein Notar hilft Dir gerne weiter........
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #3
    GMT-Master Avatar von Master of disaster
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    Themenstarter
    Original von Insoman
    tja, ein Notar hilft Dir gerne weiter........


    Brauche ich denn vorab einen Architekten ?
    Gruß René

  4. #4
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Master of disaster
    Original von Insoman
    tja, ein Notar hilft Dir gerne weiter........


    Brauche ich denn vorab einen Architekten ?
    Willst du das Haus physikalisch oder rechtlich aufteilen?


    Oli

  5. #5
    GMT-Master Avatar von Master of disaster
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    Themenstarter
    Original von o_s_c
    Original von Master of disaster
    Original von Insoman
    tja, ein Notar hilft Dir gerne weiter........


    Brauche ich denn vorab einen Architekten ?
    Willst du das Haus physikalisch oder rechtlich aufteilen?


    Oli
    Zerschneiden und in kleinen Einheiten weiterverkaufen

    Nein rechtlich teilen und verkaufen. Dachte wegen Genehmigungen von Behörden an einen Architekten.
    Gruß René

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    den architekten brauchst Du allenfalls für die Bauzeichnungen. Den Rest kann der Notar
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  7. #7
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Insoman
    den architekten brauchst Du allenfalls für die Bauzeichnungen. Den Rest kann der Notar
    Würde ich auch vermuten. Geh' mit allen Unterlagen die du hast (Grundbuchauszüge, evtl. Kaufvertrag) zum Notar, überweise ihm ein hübsches Sümmchen und lass' ihn alles machen.



    Oli

  8. #8
    Day-Date Avatar von Butch
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    Es gibt auch eine ganze Menge baurechtlicher Auflagen, die es zu
    erfüllen gilt.
    Ohne ordnungsbehördliche Genehmigung geht das nicht.
    Ggfls. ist durchaus ein Fachwerker von Nöten, der die notwendigen
    Bescheinigungen beibringt.
    Nur als Beispiel nenne ich mal den Bezirksschornsteinfeger.
    Eine Grundflächenberechnung müsste ggfls. ein Architekt oder Statiker
    durchführen.
    Der Notar führt alle Facts zusammen und bringt alles in einen rechtlichen
    Gesamtrahmen.
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Butch
    Es gibt auch eine ganze Menge baurechtlicher Auflagen, die es zu
    erfüllen gilt.
    Ohne ordnungsbehördliche Genehmigung geht das nicht.
    Ggfls. ist durchaus ein Fachwerker von Nöten, der die notwendigen
    Bescheinigungen beibringt.
    Nur als Beispiel nenne ich mal den Bezirksschornsteinfeger.
    Eine Grundflächenberechnung müsste ggfls. ein Architekt oder Statiker
    durchführen.
    Der Notar führt alle Facts zusammen und bringt alles in einen rechtlichen
    Gesamtrahmen.
    Wo kämen wir auch hin, wenn das so einfach wäre...
    Typisch deutsch eben


    Oli

  10. #10
    Freccione Avatar von roland
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    Original von Butch
    Es gibt auch eine ganze Menge baurechtlicher Auflagen, die es zu
    erfüllen gilt.
    Ohne ordnungsbehördliche Genehmigung geht das nicht.
    Ggfls. ist durchaus ein Fachwerker von Nöten, der die notwendigen
    Bescheinigungen beibringt.
    Nur als Beispiel nenne ich mal den Bezirksschornsteinfeger.
    Eine Grundflächenberechnung müsste ggfls. ein Architekt oder Statiker
    durchführen.
    Der Notar führt alle Facts zusammen und bringt alles in einen rechtlichen
    Gesamtrahmen.
    Ergänzend brauchst Du von der Stadt eine sog." Abgeschlossenheitserklärung", die darlegt,daß es sich wirklich um einzelne,getrennte Wohneinheiten handelt ( z.B.keine Toilette auf dem Flur) usw.
    Schöne Zeit noch

    Roland

  11. #11
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    aber für die sorgt dann schon der Notar.....
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  12. #12
    GMT-Master Avatar von Master of disaster
    Registriert seit
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    Themenstarter
    Sieht schon komplizierter aus....

    Dann werde ich morgen mal bei der Stadt anfangen.

    Getrennte Wohneinheiten sind es (jede Wohnung auch mit eigener Heizung). Aus welchen Gründen könnte denn eine Genehmigung verweigert werden ?
    Gruß René

  13. #13
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Master of disaster
    Sieht schon komplizierter aus....

    Dann werde ich morgen mal bei der Stadt anfangen.

    Getrennte Wohneinheiten sind es (jede Wohnung auch mit eigener Heizung). Aus welchen Gründen könnte denn eine Genehmigung verweigert werden ?
    z.b. Anzahl der benötigten Stellplätze...............
    Du musst einen Plan erstellen welcher auf dem Ist Stand sich befindet.
    Es muss eine Teilungserklärung mit anhängender Tausendstellberechnung erstellt werden. solltest du die Wohnungen verkaufen wollen rate ich dir die Berechnung / Listung der Grundflächen sehr sorgfälltig auszuführen

    Tausenstellerklärung: hier wird die Immobilie aufgeteilt in Eigentum und Gemeinschaftseigentum. dies halt auf Tausenstell. Hierraus ergiebt sich die Berechnungsgrundlage für eventuelle Verbrauchsberechnungen. usw

  14. #14
    Daytona Avatar von wesub
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    Man braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung von der zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt).
    Dafür müssen bei dieser Behörde Grundrißpläne der Wohnungen, der Kellerräume, der Garagen usw. mehrfach eingereicht werden, auf denen genau gekennzeichnet sein muß was zu welcher Wohneinheit gehört.
    Mit der dann erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet ein Notar die Teilung.
    Hatte das mal bei einem Zweifamilienhaus, ist halt ein zeitlicher sowie auch finanzieller Aufwand.
    Gruß Willi

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