tja, ein Notar hilft Dir gerne weiter........
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24.01.2006, 20:00 #1
Wie teilt man ein Mehrfamilienhaus ?
Hallo zusammen,
hat schon mal jemand ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt ?
Was muss man beachten und welche Kosten kommen auf mich zu ?Gruß René
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24.01.2006, 20:02 #2Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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24.01.2006, 20:04 #3Original von Insoman
tja, ein Notar hilft Dir gerne weiter........
Brauche ich denn vorab einen Architekten ?Gruß René
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24.01.2006, 20:07 #4ehemaliges mitgliedGastOriginal von Master of disaster
Original von Insoman
tja, ein Notar hilft Dir gerne weiter........
Brauche ich denn vorab einen Architekten ?
Oli
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24.01.2006, 20:10 #5Original von o_s_c
Original von Master of disaster
Original von Insoman
tja, ein Notar hilft Dir gerne weiter........
Brauche ich denn vorab einen Architekten ?
Oli
Nein rechtlich teilen und verkaufen. Dachte wegen Genehmigungen von Behörden an einen Architekten.Gruß René
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24.01.2006, 20:10 #6
den architekten brauchst Du allenfalls für die Bauzeichnungen. Den Rest kann der Notar
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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24.01.2006, 20:16 #7ehemaliges mitgliedGastOriginal von Insoman
den architekten brauchst Du allenfalls für die Bauzeichnungen. Den Rest kann der Notar
Oli
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24.01.2006, 20:23 #8
Es gibt auch eine ganze Menge baurechtlicher Auflagen, die es zu
erfüllen gilt.
Ohne ordnungsbehördliche Genehmigung geht das nicht.
Ggfls. ist durchaus ein Fachwerker von Nöten, der die notwendigen
Bescheinigungen beibringt.
Nur als Beispiel nenne ich mal den Bezirksschornsteinfeger.
Eine Grundflächenberechnung müsste ggfls. ein Architekt oder Statiker
durchführen.
Der Notar führt alle Facts zusammen und bringt alles in einen rechtlichen
Gesamtrahmen.Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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24.01.2006, 20:26 #9ehemaliges mitgliedGastOriginal von Butch
Es gibt auch eine ganze Menge baurechtlicher Auflagen, die es zu
erfüllen gilt.
Ohne ordnungsbehördliche Genehmigung geht das nicht.
Ggfls. ist durchaus ein Fachwerker von Nöten, der die notwendigen
Bescheinigungen beibringt.
Nur als Beispiel nenne ich mal den Bezirksschornsteinfeger.
Eine Grundflächenberechnung müsste ggfls. ein Architekt oder Statiker
durchführen.
Der Notar führt alle Facts zusammen und bringt alles in einen rechtlichen
Gesamtrahmen.
Typisch deutsch eben
Oli
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24.01.2006, 20:31 #10Original von Butch
Es gibt auch eine ganze Menge baurechtlicher Auflagen, die es zu
erfüllen gilt.
Ohne ordnungsbehördliche Genehmigung geht das nicht.
Ggfls. ist durchaus ein Fachwerker von Nöten, der die notwendigen
Bescheinigungen beibringt.
Nur als Beispiel nenne ich mal den Bezirksschornsteinfeger.
Eine Grundflächenberechnung müsste ggfls. ein Architekt oder Statiker
durchführen.
Der Notar führt alle Facts zusammen und bringt alles in einen rechtlichen
Gesamtrahmen.Schöne Zeit noch
Roland
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24.01.2006, 20:43 #11
aber für die sorgt dann schon der Notar.....
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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24.01.2006, 20:44 #12
Sieht schon komplizierter aus....
Dann werde ich morgen mal bei der Stadt anfangen.
Getrennte Wohneinheiten sind es (jede Wohnung auch mit eigener Heizung). Aus welchen Gründen könnte denn eine Genehmigung verweigert werden ?Gruß René
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25.01.2006, 07:34 #13ehemaliges mitgliedGastOriginal von Master of disaster
Sieht schon komplizierter aus....
Dann werde ich morgen mal bei der Stadt anfangen.
Getrennte Wohneinheiten sind es (jede Wohnung auch mit eigener Heizung). Aus welchen Gründen könnte denn eine Genehmigung verweigert werden ?
Du musst einen Plan erstellen welcher auf dem Ist Stand sich befindet.
Es muss eine Teilungserklärung mit anhängender Tausendstellberechnung erstellt werden. solltest du die Wohnungen verkaufen wollen rate ich dir die Berechnung / Listung der Grundflächen sehr sorgfälltig auszuführen
Tausenstellerklärung: hier wird die Immobilie aufgeteilt in Eigentum und Gemeinschaftseigentum. dies halt auf Tausenstell. Hierraus ergiebt sich die Berechnungsgrundlage für eventuelle Verbrauchsberechnungen. usw
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25.01.2006, 07:38 #14
Man braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung von der zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt).
Dafür müssen bei dieser Behörde Grundrißpläne der Wohnungen, der Kellerräume, der Garagen usw. mehrfach eingereicht werden, auf denen genau gekennzeichnet sein muß was zu welcher Wohneinheit gehört.
Mit der dann erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet ein Notar die Teilung.
Hatte das mal bei einem Zweifamilienhaus, ist halt ein zeitlicher sowie auch finanzieller Aufwand.Gruß Willi
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