Ich gebe natürlich zu, dass das in diesem Fall schon sehr
ärgerlich ist, aber vielleicht kannst Du die Wartezeit durch
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Thema: Suche dringend Infos
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25.01.2006, 08:48 #21ehemaliges mitgliedGastOriginal von arnage-r
die grossen hersteller die ihren muttersitz nicht in deutschland haben haben sachverstaendige in deutschland die die sachen sichten, bzw, anwaelte.
Und bei Uhren die 50 Jahre alt sind ist die Wahrscheinlichkeit, dass mal ein Gehäusedeckel erneuert wurde eben schon da und schwupps, ist sie nicht in 2 Wochen sondern erst in 2 Monaten in meinen Händen... :stupid:
Auch nicht, dass sie zur Überprüfung zu Rolex geschickt wird, mein sie liegt auf dem Zoll und die Anwälte (die ja nichts mit Sachkenntniss zur Uhr zu tun haben) kümmern sich drum.
Bye
Marko
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25.01.2006, 08:51 #22Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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25.01.2006, 19:17 #23ehemaliges mitgliedGast
Kaum nach Hause gekommen da musste ich mich erstmal setzen.
Ein Brief von Rolex...
Aber schon die Betreffzeile liest sich anders als die Darstellung vom Zöllner: "Grenzbeschlagnahme einer ROLEX - Fälschung"
Davon dass es nur ein VERDACHT der Zöllner wegen eines Kriteriums auf der Checkliste ist kein Wort. Vielmehr "Es wurde festgestellt, dass es sich bei dieser Ware um eine gefälschte Uhr handelt..."
Dann kommen die Gesetzestexte und Androhung von Freiheitsstrafe bis 5 Jahren (gewerbsmässiger Handel - warum muss ich da sofort an WA24 denken?).
Abschliessend heisst es dann noch "Um diese unerfreuliche Angelegneheit außergerichtlich zu beenden, müssen wir Sie daher bitten, der Vernichtung der Ware durch den Zoll zuzustimmen. ..."
Das finde ich schon einen ziemlich harten Tobak - nicht das Vertreten des Markenrechtes, sondern die ja deutlich vom beschlagnahmenden Zöllner abweichende Aussage. Rolex ist in keiner Weise an zufriedenen Kunden oder einer Feststellung ob der Verdacht berechtigt ist interessiert. Ich gehe mal davon aus, dass sie bis jetzt weder Modell noch Alter der Uhr überhaupt kennen...
Naja, das gibt morgen ein Telefonat, dass vielleicht nicht mehr sooo freundlich ist wie die beiden mit den Rechtsanwälten heute.
Apropos Rechtsanwälte - sitzt hier im Forum vielleicht ein RA in der Nähe von Köln, der mal Lust hätte sich als Rolexträger mit Rolex zu streiten?
Bye
Marko
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25.01.2006, 20:53 #24
locker bleiben.
Rolex hat vom Zoll lediglich die Mitteilung bekommen, dass ggf. Markenrechteverletzt wurden.
Der Rest ist Standard Programm Nr. 08/15
Ruf morgen einfach in Köllean, verweise doch evtl. auch auf den Thread hier, und bitte dieHerrschaften, dass derZoll dieWare zurÜberprüfung nach Köln schicken soll und gut ist.Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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26.01.2006, 11:21 #25ehemaliges mitgliedGast
So, heute früh gleich mit Rolex telefoniert.
Was die vom Zoll bekommen haben ist nur der Hinweis auf den Verdacht - keine Beschreibung, kein Bild, nix.
Die fordern sie jetzt erstmal an, oder, wenn das nicht reicht gleich die Uhr.
Dann sehen wir mal weiter...
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Bye
Marko
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26.01.2006, 11:24 #26
sach ich doch, locker bleiben.....
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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26.01.2006, 11:33 #27ehemaliges mitgliedGast
wenn du ein ruhiges gewissen hast, würd ich denen einheizen bis sie kochen...
manche behörden hier in d meinen sich wohl ales leisten zu können...
hast du die uhr vielleicht zu einem sehr guten preis weiterverkauft und der käufer springt jetzt ab, da du nicht rechtzeitig liefern konntest???
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26.01.2006, 11:34 #28
Ein echter Fortsetzungskrimi. Weiterhin viel Glück und Erfolg.
... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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26.01.2006, 11:39 #29ehemaliges mitgliedGastOriginal von RufusMücke
wenn du ein ruhiges gewissen hast, würd ich denen einheizen bis sie kochen...
manche behörden hier in d meinen sich wohl ales leisten zu können...
hast du die uhr vielleicht zu einem sehr guten preis weiterverkauft und der käufer springt jetzt ab, da du nicht rechtzeitig liefern konntest???
Der Zoll geht nach einer Rolex-Checkliste vor auf der nicht zwischen Neuware und Gebrauchtware unterschieden wird - und wer Vintage-Golduhren hat mag einfach mal schauen auf wievielen da auf der Gehäuserückseite keine Punze ist - die wären dann konfisziert und zunächst mal von Rolxes aufgefordert zur Vernichtung vorgesehen - weil eben nicht zwischen neu und alt unterschiden wird. In meinen Augen eine Unterlassungssünde, die im Endeffekt durch uns alle finanziert werden muss, denn es entsteht ein eindeutiger Mehraufwand für den Steuerzahler auf Seiten des Zolls.
Aber die Uhr ist ja auch nicht für den Wiederverkauf, sondern soll ein Hochzeitsgeschenk werden, und da defekt schliesst sich erstmal eine wohl auch etwas länger dauernde Reparatur an - wenn irreparabel kommt die Suche nach einem weiteren Stück mit laufendem Werk dazu (Kosten habe ich einkalkuliert). Also nix, wo ich mich die kommenden Wochen relaxt zurücklegen möchte, sondern das Ganze lieber schnell erledigt wissen möchte...
Bye
Marko
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26.01.2006, 11:53 #30ehemaliges mitgliedGast
wens interessiert...ne liste der firmen, die beim zoll einen antrag auf grenzbeschlagnahme ihrer gefälschten waren gestellt haben:
http://www.zoll.de/e0_downloads/f0_d...rkengesetz.pdf
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26.01.2006, 12:21 #31
Interessanter Link, Stephan!
Gute Recherche und sehr passend zum Thema.... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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26.01.2006, 13:19 #32
Im Brief von Rolex an dich steht:
"Um diese unerfreuliche Angelegneheit außergerichtlich zu beenden, müssen wir Sie daher bitten, der Vernichtung der Ware durch den Zoll zuzustimmen. ..."
Ich wäre ausgeflippt.
Ohne die Uhr zu sehen, brauchen die so nen Brief doch gar nicht schreiben
Viel GlückGruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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26.01.2006, 13:29 #33Original von Reckel:
So, eben mal mit dem Zoll telefoniert...
Es ist so, dass der Zoll eine Checkliste hat und bei dieser Uhr nichts weiter bemängelt wurde, als dass auf der Gehäuserückseite keine Punzierung ist...
[...]
In diesem Fall wird aber lediglich von Zollbeamten gemäss einer von Rolex verteilten Checkliste vorgegangen.
Und bei Uhren die 50 Jahre alt sind ist die Wahrscheinlichkeit, dass mal ein Gehäusedeckel erneuert wurde eben schon da...
und bemängelt lediglich diese sei NEDD ORSCHINAAAAAAAL.
Übel, übel. Viel Glück noch.Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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26.01.2006, 16:19 #34ehemaliges mitgliedGastOriginal von OrangeHand
Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt der Zoll zwar zu, dass die Uhr ein Krönchen ist,
und bemängelt lediglich diese sei NEDD ORSCHINAAAAAAAL.
Also Beschlagnahme und Mitteilung an Rolex. Wohlgemerkt nur Mitteilung "Uhr beschlagnahmt", kein Bild, keine Beschreibung. Und Rolex beantragt dann beim Empfänger die Zustimmung zur Vernichtung.
Macht Euch einfach mal den Spass und schaut auf Euren Goldrolex, ob auf dem Gehäuse auch orgnungsgemäss punziert ist - auf der Aussenseite! Wir können dann ja gerne mal eine Statistik der unpunzierten Originale mit Herstellungsjahr machen, um die checkliste evtl. mal etwas realistischer zu gestalten
Bye
Marko
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26.01.2006, 23:23 #35rolexelorGast
Hab ich das richtig verstanden:
Der Zoll gibt einen Verdacht und deine Daten an ein privates Unternehmen (das auch Partei ist) und dieses urteilt und handelt gleich selbst.
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27.01.2006, 08:53 #36ehemaliges mitgliedGastOriginal von rolexelor
Hab ich das richtig verstanden:
Der Zoll gibt einen Verdacht und deine Daten an ein privates Unternehmen (das auch Partei ist) und dieses urteilt und handelt gleich selbst.
Als Szenario: Du hattest einen Unfall und landest für länger im Krankenhaus - dann wird Dir ein Brief zugestellt und nach Rechtslage gilt die Nichtreaktion als zustimmung zur Vernichtung der echten Rolex, die mangels korrekter Checkliste vom Zoll als Fälschung identifiziert wurde
Aber die Daten dürfen sie schon rausgeben, ist ja schliesslich Verdacht auf eine Straftat - also wenn man sich WA24 anschaut, und gleiches Recht für alle gilt, dürfte der für 5 Jahre hinter Rolexianische Gardinen, bei dem was so über die Originalität seiner Krönchen geschrieben wird.
Bye
Marko
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27.01.2006, 09:08 #37
Hmmm...dann ist das ursächliche Problem aber doch eher, dass die
von Rolex an den Zoll bereit gestellte Liste nicht vollständig- oder
richtig oder gleich beides nicht ist.
Der Zollmensch kann ja nur nach dieser Liste urteilen-woher soll der bei
hunderten von Markenartiklern immer so genau erkennen, wann eine
Fälschung vorliegt?
Insofern hat sich Rolex jetzt quasi selbst ein Ei gelegt, denn wenn sie
das Ding jetzt nicht mit allen Konsequenzen durchziehen, stellen sie ihre
eine Erkennungsliste ja in Frage.Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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27.01.2006, 09:15 #38ehemaliges mitgliedGastOriginal von Butch
Insofern hat sich Rolex jetzt quasi selbst ein Ei gelegt, denn wenn sie
das Ding jetzt nicht mit allen Konsequenzen durchziehen, stellen sie ihre
eine Erkennungsliste ja in Frage.
Wenn sie meinen dass sie wenn in Köln begutachtet nicht echt ist, fahre ich eben nach Köln und lasse mir die Einzelheiten die sie bemängeln haarklein erklären.
Bye
Marko
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27.01.2006, 09:19 #39
Ich meine damit, dass man Dich um die Zustimmung zur Vernichtung
bittet (seitens Rolex), ohne die Uhr jemals zu Gesicht bekommen zu
haben.
Streng nach dieser Rolex-Liste ist die Uhr ja eine (Teil-)Fälschung.
Man scheint dabei davon auszugehen, dass Du Dich den vorliegenden
Umständen beugen wirst.
Wie gut, dass Du das nicht tust...Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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27.01.2006, 10:14 #40
Hallo Reckel!
Erstmal unabhängig davon, ob Deine Uhr echt oder gefälscht ist:
Für die Grenzbeschlagnahme von gefälschter Ware gilt die Verordnung (EG) 1383/2003, in der in Art. 3 Abs. 2 geregelt ist, daß sie nicht anzuwenden ist für Waren im persönlichen Gepäck eines Reisenden innerhalb der Wertgrenzen, für die eine Zollbefreiung möglich ist.
Die Grenzen findest Du hier. Da scheinst Du durchzufallen, außer Du kannst einen Kaufbeleg mit geringerem Wert als 175,-- Euro vorweisen.
Ich werde mich heute mittag mal weiter informieren und meinen Beitrag dann ergänzen.Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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