Man braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung von der zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt).
Dafür müssen bei dieser Behörde Grundrißpläne der Wohnungen, der Kellerräume, der Garagen usw. mehrfach eingereicht werden, auf denen genau gekennzeichnet sein muß was zu welcher Wohneinheit gehört.
Mit der dann erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet ein Notar die Teilung.
Hatte das mal bei einem Zweifamilienhaus, ist halt ein zeitlicher sowie auch finanzieller Aufwand.