Original von Butch
Es gibt auch eine ganze Menge baurechtlicher Auflagen, die es zu
erfüllen gilt.
Ohne ordnungsbehördliche Genehmigung geht das nicht.
Ggfls. ist durchaus ein Fachwerker von Nöten, der die notwendigen
Bescheinigungen beibringt.
Nur als Beispiel nenne ich mal den Bezirksschornsteinfeger.
Eine Grundflächenberechnung müsste ggfls. ein Architekt oder Statiker
durchführen.
Der Notar führt alle Facts zusammen und bringt alles in einen rechtlichen
Gesamtrahmen.
Ergänzend brauchst Du von der Stadt eine sog." Abgeschlossenheitserklärung", die darlegt,daß es sich wirklich um einzelne,getrennte Wohneinheiten handelt ( z.B.keine Toilette auf dem Flur) usw.