Stimmt nicht. Das EU-Recht, welches Du meinst, bezieht sich auf Fernhandel, wie z.B. Internetkäufe, da kann man die Ware innerhalb von 14 Tagen sogar ohne Grund zurück geben.Original von Greenwich
Hallo
Ich würde das folgendermasen abwickeln
Nimm die Daytona und eine Qarzuhr dazu(Preis egal)
mach die Qarzuhr vorsichtig auf und schick 12Volt in die Elektronik
dann die mangelhafte Ware einfach zurückgeben
garantiert Geld zurück EU-Recht
Viel Spass beim Abfackeln
Gruß Greenwich
Wenn Du im Ladengeschäft kaufst und der Artikel ist defekt hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung, bis zu drei mal, bevor es das Geld zurück gibt.
Gruß
Dirk
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Thema: Anruf vom Konzi !
Baum-Darstellung
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28.05.2004, 20:21 #11
RE: Anruf vom Konzi !
Dirk
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