Original von ******
Es sind 2 Reparaturversuche _nacheinander_ einzuräumen. Erst wenn diese scheitern, ist eine Wandlung ohne Probleme machbar. In allen anderen Fällen - auch in diesem - ist dies nur bei "good will" des Händlers oder Herstellers möglich. Ärgerlich, aber leider wahr

Ja woll, nur das dolle ist daran, das es der selbe Fehler zweimal sein muss oder eben mehrere, so dass erhebliche Mängel an ein und der selben erworbenen Sache gleichzeitig auftreten, so dass die Sache als solches nicht vollwertig in Betrieb oder Gebrauch zu nehmen ist....so ähnlich ungefähr...zumindest sinngemäß....

Jedenfall, ohne Anwalt niemals, da hat Ticktacktom völlig recht...

Gruß Andreas