Freunde nur keinem Irrtum unterliegen !
Nicht der Zoll mußnachweisen, dass die Uhr im Ausland gekauft wurde, sonderen der Besitzer ist beweispflichtig, dass er sie im Innlang erworben hat. Sonst ist Einfuhrumsatzsteuer (MWSt) fällig. Wird die nicht entrichtet, nennt das der Zoll "Abgabenverkürzung" !!!
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Thema: Rolex SD 16600 Kauf in DUBAI
Hybrid-Darstellung
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17.01.2006, 08:47 #1Explorer
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schönen tach noch
zino
...das Sammeln von Krönchen ist keine tödliche, aber eine unheilbare Krankheit.
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