Freunde nur keinem Irrtum unterliegen !
Nicht der Zoll mußnachweisen, dass die Uhr im Ausland gekauft wurde, sonderen der Besitzer ist beweispflichtig, dass er sie im Innlang erworben hat. Sonst ist Einfuhrumsatzsteuer (MWSt) fällig. Wird die nicht entrichtet, nennt das der Zoll "Abgabenverkürzung" !!!