Du hast mit dem Verkäufer einen rechtsgültigen Vertrag, den Du auch einklagen kannst. Mit Hilfe eines Anwaltes kannst Du den Käufer auch zu seinem Glück zwingen ( wenn es sich aus Deiner Sicht lohnt und der Käufer auch fin. potent ist ). Wenn nicht, ist das Procedere von den Koll. schon ausreichend erklärt worden. Letzte Möglichkeit ( nicht ganz Ernst zu nehmen ) : Moskau - Inkasso ( da bekommst Du garantiert Dein Geld )

Tritt zurück und biete die Uhr erneut an. Viel Glück und Umsatz dabei!