Erstmal versuchen sich nicht zu ärgern.
und dann "-Nach 7 Tagen an Ebay gehen und die Verkaufsgebühren rückfordern und neu versteigern "
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16.01.2006, 16:00 #1
Probleme mit "Buchtler" - Käufer aus der Bucht
Gestern lief eine Auktion von mir zu meiner EX II aus. Gebote waren nicht berauschend und der Zuschlag viel auf einen Käufer mit nur einer positiven Bewertung bisher.
Eigentlich kein Problem wenn er zahlt. Ich hatte ihm gestern noch meine Kontodaten zur ÜW mitgeteilt und den Versand abgestimmt. Kontakt war soweit ok. Nun habe von ihm heute die Mitteilung erhalten, er möchte in 6 Raten zahlen :stupid: Dazu habe ich natürlich keine Lust, wie man sich vorstellen kann. Alternativ meinte er noch mit seiner Bank zu sprechen, wegen Dispo. Mittlerweile kam die Rückmeldung, dies würde nicht gehen, also nochmals Vorschlag mit Ratenzahlung..... Mittelloser Schüler, Student, keine Ahnung.......
Frage:
-Muss ich ihm das Angebot aufrecht erhalten und wenn wie lange ?
-Was würdet Ihr tun ?
-Laut Ebay kann ich den unterlegenen Bietern nach 7 Tagen ein Angebot unterbreiten, was ich aber nicht unbedingt möchte, da wie
angedeutet, die Gebote nicht so gut waren.
-Nach 7 Tagen an Ebay gehen und die Verkaufsgebühren rückfordern und neu versteigern ??
Gruss Wolfgang
vielleicht sollte ich sie doch behalten und den geplanten Neuerwerb rückstellen ?????Wir leben weit über unsere Verhältnisse aber noch lange nicht standesgemäß......
Wolfgang
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16.01.2006, 16:11 #2
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Viele Grüsse
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16.01.2006, 16:13 #3
Klarer Fall, er zahlt den vollen Preis und die gibst ihm die Uhr.
Ansonsten keine Ware und ebay dies mitteilen.
Schlage ihm doch vor, er erhält die Uhr nach der letzten Rate.
Was meinst du wie schnell er dann vom Kauf zurücktritt.
Stand deine Ex II auch im SC?Richie
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16.01.2006, 16:15 #4
ja - war erst im SC. Hatte sie dann löschen lassen, da ich dachte sie wäre jetzt verkauft.
WolfgangWir leben weit über unsere Verhältnisse aber noch lange nicht standesgemäß......
Wolfgang
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16.01.2006, 16:15 #5
Danke, habe sie schon gefunden.
Richie
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16.01.2006, 16:17 #6
RE: Probleme mit "Buchtler" - Käufer aus der Bucht
ebay melden,neu versteigern.
Gruß Michael
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16.01.2006, 16:19 #7
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16.01.2006, 16:20 #8
RE: Probleme mit "Buchtler" - Käufer aus der Bucht
Nicht ärgern ,die Spinner auf EBAY werden immer mehr.Du hast unter diesen Umständen keine Leistungsverpflichtung.
FRIST setzen 1 Woche reicht, dann vom Verkauf zurücktreten und an Ebay melden.Dann gibts die provision zurück.
Gruss MIKE
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16.01.2006, 16:24 #9ehemaliges mitgliedGast
Ich wuerde keine ratenzahlung akzeptieren.
Ich wuerde es ebay melden und die gebuehren fuer die einstellung und die verkaufsprovision zurrueckfordern.
gruss
chris
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16.01.2006, 16:31 #10Original von AUTOMATIC
Erstmal versuchen sich nicht zu ärgern.
und dann "-Nach 7 Tagen an Ebay gehen und die Verkaufsgebühren rückfordern und neu versteigern "
schon zigmal gemacht!Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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16.01.2006, 16:32 #11
RE: Probleme mit "Buchtler" - Käufer aus der Bucht
Original von vwbusmike
Nicht ärgern ,die Spinner auf EBAY werden immer mehr.Du hast unter diesen Umständen keine Leistungsverpflichtung.
FRIST setzen 1 Woche reicht, dann vom Verkauf zurücktreten und an Ebay melden.Dann gibts die provision zurück.
Gruss MIKEMartin
Everything!
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16.01.2006, 17:21 #12
RE: Probleme mit "Buchtler" - Käufer aus der Bucht
Hallo Wolfgang,
würde mich nicht auf Ratenzahlung einlassen, Gebühren von E-Bay zürück und neu versteigern.
GrußLG
Brigitte
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16.01.2006, 17:24 #13
Ich drück' Dir die Daumen, dass Du die Geschichte gut (s.o.) abgewickelt bekommst!
... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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16.01.2006, 17:36 #14
- Registriert seit
- 17.02.2004
- Beiträge
- 4.496
Hallo,
sag mal was ist das denn für eineRübennase ? Auf eine teure Uhr bieten, obwohl er genau weiss das er die Kohle nicht hat ! Un dann auch noch Ratenzahlung verlangen, was für eine Knackwurst ist der denn ? :stupid: :stupid: :stupid:
Will wohl vor seinen Kumpels einen auf dicke Hose machen und zu Hause kommen die Mäuse mit verhelten Augen aus dem Kühlschrank ! Warum kauft der sich keiN fake und gut ist es ?Nein für solche leute fehlt mir wirklich jegliches Verständnis!
Ich würde auch so vorgehen, wie es die andern Kollegen vorgeschlagen haben. Selbst wenn man mit dem Willi teilzahlung vereinbaren würde, ich glaube selbst der verpflichtung würde der bestimmt nicht nachkommen !
Gruss an alle rolexianer und Uhrenfreunde
Walti
In Memoriam:Wastel,3,3,93-13.12.04Ich liebe alte Armbanduhren, sie sind zeugen einer längst verflossenen Zeit.
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16.01.2006, 17:46 #15
Diesen Vollgummi bei ebay melden und die Uhr neu anbieten.
Ratenzahlung ist hirnrissig. :stupid:Gruß Willi
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16.01.2006, 17:48 #16
Ratenzahlung, nur wenn du die Uhr behältst, bis letzte Rate eingegangen ist!!!
Ansonsten Verkauf rückgängig machen und bei ebay melden
Edit: blöde FunktatsturGruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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16.01.2006, 17:56 #17
Hallo, lass Dich bloss nicht auf Ratenzahlung ein, denn auch dann hat er kein Geld...und nach langer Zeit bekommst Du Post wie ich erst heute. Ein RA schreibt mir etwas von Aussergerichtlichem Vergleich gem. 305 Abs.1 Nr.1 InsO
Das Macht doch nur unnütze Arbeit und bringt gar nichtsunder Milkwood
LG
Stephen😎
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16.01.2006, 18:05 #18ehemaliges mitgliedGastOriginal von AUTOMATIC
Erstmal versuchen sich nicht zu ärgern.
und dann "-Nach 7 Tagen an Ebay gehen und die Verkaufsgebühren rückfordern und neu versteigern "
Niemals mit solchen Leuten Ratenzahlung vereinbaren. Wenn der Junge liquide wäre, könnte er sich das Geld von seiner Bank holen.
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16.01.2006, 18:05 #1916520Gast
Ist ein guter Trick die Uhr nicht abnehmen zu müssen. Zahlungswillig ist er ja, aber "offenkundig!" nicht Zahlungsfähig, da er einen Dispo brauch und es agbelehnt bekommt...sagt er..., sagt dir: bei dem ist nix zu holen oder: Der Käufer reibt sich die Hände und sagt: verarscht, der lässt mich freudig ziehen, obwohl ich mit ihm einen rechtsverbindlichen KV habe.
Mir stinkt das alles nach Trick. Entscheidet selber! :muede:
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16.01.2006, 18:08 #20
Du hast mit dem Verkäufer einen rechtsgültigen Vertrag, den Du auch einklagen kannst. Mit Hilfe eines Anwaltes kannst Du den Käufer auch zu seinem Glück zwingen ( wenn es sich aus Deiner Sicht lohnt und der Käufer auch fin. potent ist ). Wenn nicht, ist das Procedere von den Koll. schon ausreichend erklärt worden. Letzte Möglichkeit ( nicht ganz Ernst zu nehmen ) : Moskau - Inkasso ( da bekommst Du garantiert Dein Geld
)
Tritt zurück und biete die Uhr erneut an. Viel Glück und Umsatz dabei!Gruss, Klaus
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