Original von KVSUB
Original von SL_55
Quatsch -

Wenn ich - als privater Sammler - 50 oder 60 meiner Stahlrolexuhren den Usern dieses Forums privat über die SC anbiete weil ich auf Gold umstelle - bin ich dann als "Gewerblicher" zu sehen ?????? .........

Doch wohl eher nicht ..............
50 oder 60 Uhren im Jahr

Oh man mir wird ganz anders, Hilfe

Aber genau dieses Beispiel zeigt wie schwierig die Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel ist1

Wenn die Mod´s für Ihre Arbeit 5 - 15,-- € pro Verkauf über den SC erhielten, sozusagen als Aufwandsentschädigung wäre dies OK.



Mal unabhängig davon, ob es eine Einstellungsgebühr gibt oder nicht, denke ich, das es sehr unbürokratisch ist, wenn ein Verkäufer sich kennzeichnet, wie in einer Zeitschrift auch. Halt mit ein G für gewerblich und was nicht gekennzeichnet ist, ist dann halt alles andere als gewerblich....
Das entscheidet jeder freiwillig ob er das tut, nur die Board-Regeln schreiben es vor, wenn sie denn geändert werden sollten, das gewerbliche Verkäufer ihre Angebote auch so kennzeichnen...

Das hat für alle, außer dem Verkäufer viele Vorteile....

Nun zu den Abhängigkeiten einer Einstellgebühr, die einen höheren Verwaltungsaufwand eher unerwünscht nach sich zieht, denn ein gewerblicher Verkäufer, kann eine Quittung für diese Gebühr gut gebrauchen, da dies Betriebskosten sind...

Da sollte man mal drüber nachdenken, ob und wenn und aber usw.

Mir persönlich geht es nicht um erhöhten Aufwand usw., sondern um eine transparente Darstellung für die Käufer, da es in jeder Hinsicht, egal ob nun privater Verkauf oder gewerblicher Verkauf, sich um ein Rechtsgeschäft handelt und so auch die Betreiber schützen sollte !!!...


Oder mal anders angedacht, weil der Kommentar von Rocki, mich natürlich auch zum nachdenken anregt. Es kann auch sein, dass das watchbizz forum nicht nur seine SC aus Wettbewerbsgründen der Printinserenten schließt, denn wie bei ebay oder auch in anderen Foren, zieht eine Handelsplattform, auch rechtliche- sowie steuerrechtliche Konsequenzen nach sich. Ist nicht zwingend, kann aber Verkäufer und Käufer von Bedeutung sein....

Vermittlerprofisionen wären eine Überlegung, wenn man über eine Einstellgebühr nachdenkt. Kann dies so ausgelegt werden und wenn ja, wie sieht es mit Haftungen jeglicher Art aus Vermittlergeschäften aus...

Nur mal angedacht!!!, da ich kein Rechts- sowie Steuerexperte bin, nur bevor man etwas macht, sollte man wissen, was an Konsquentzen auftreten könnten....oder es in den SC-Bedingungen auch klar darlegen, das man eben keine Vermittlerrolle wahrnimmt....

Gruß Andreas

Ups etwas dazwischen gelandet...sorry

Alles andere sollte bleiben wie es ist, sofern sich die äußeren Bedingungen nicht ändern.