Also da wird der 55 jährige IMHO ordentlich verknackt werden (zuzüglich zum Gefühl einen Unschuldigen auf dem Gewissen zu haben). Mit Notwehr hat das ganze nämlich nichts zu tun. Sinngemäss heisst es: Notwehr ist das Mittel, das erforderlich ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden. (§32 StGb?) Dann haben wir noch sowas wie "Verhältnissmässigkeit der Mittel".
Die versuchte Türöffnung wird der Richter nicht als Situation werten, die ein Töten rechtfertigt.
Hinzu kommt, dass jegliche Art von Waffen in diesem Land nur äusserst ungern gesehen werden. Das ist in unserem Land historisch gewachsen und war dem Stadt schon immer ein Dorn im Auge. Ich bin schon froh, dass keine Schusswaffe im Spiel war.
Auf einer Gerichtsseite, sind jede Menge Prozesse mit Urteil und Begründung veröffentlich, falls Interesse besteht, muss ich danach mal suchen.
Ich kann mich übrigens an einen Fall erinnern, wo ein Wohnungsmieter einen Einbrecher gestellt hat und diesem direkt noch eins auf die Nase gegeben hat. Hat ihm noch einige Tagessätze Strafe gebracht... Bestrafung ist hier Sache des Staats.
Klar, dass jeder Kriminelle sich darüber kaputt lacht, aber so läufts hier nunmal.
Alles nur IMHO.
Gruß
Lutz
PS: Bevor das hier falsch rüber kommt: Ich bin auch dafür, sich ordentlich verteitigen zu dürfen, aber so wie der Fall geschildert wurde, gehts auch nicht!!! Nun hat man einen Toten. Wobei man nicht weiss, wie es wirklich abgelaufen ist.
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Thema: Notwehr??
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27.12.2005, 23:05 #1Explorer
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