Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Yacht-Master
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    Steuerliche Frage

    Hat jemand ne ähnlich Konstellation und Steuerprüfungserfahrung:

    Wir haben 3 Autos alle ca. gleich wertig

    1. läuft auf Leasing in der Fibu zu 100 % geschäftlich 20k km/Jahr (ok ab und zu privat (2-3 K ) Diesel
    2. Fahre ich zu 100 % privat (aber auch fürs Geschäft 2-3-K km/Jahr was ich aber dem Staat nicht in rechnung stelle Benziner

    3. Fährt meine Frau 100% privat (15 k im Jahr), ab und zu mal was für mich gesch. erledigen (500 km/Jahr) Benziner


    Kraftstoff ist strik nach Privat und gesch. getrennt. Tankquittung Diesel nur vor Ort (also nix in Hamburg)
    Bis jetzt gab das nie Prob. den 1. ohne Fahrtenbuch einfach draußen zu lassen, und auch nicht 1% -privat reinuzunehmen.


    Erfahrung, Frißt das der Prüfer.

  2. #2
    Yacht-Master
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    Ich würde sagen, dass kommt auf den Prüfer an.
    Hatte schon 3x eine Prüfung und jedesmal haben die auf was anderes geschaut.
    Der letzte hat in den KFZs gar nicht gestöbert, aber dafür in den Versicherungen!?! (keine Ahnung was das sollte...)
    Grüße, David

  3. #3
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Also bei meiner Steuererfahrung UND der Infos meiner Steuerberater ergibt die Sache DANN keine Probleme wenn..

    1.) ganz normal Fahrtenbuch ODER 1% ALLES andere wird/kann selbstverständlich Probleme geben! Ist wohl klar oder!

    2.) und 3.) juckt eh nicht was Du privat machst.

    Deine Lösung würde mir meine Buchhaltung nicht akzeptieren - vorausschauend auf die Prüfung und Ordnung.

    Aber probieren könnte man das natürlich mal! :P Keine schlechte idee.
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  4. #4
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    1.) ganz normal Fahrtenbuch ODER 1% ALLES andere wird/kann selbstverständlich Probleme geben! Ist wohl klar oder!

    genau... hab eine auto firma, rest ist privatvergnügen..

  5. #5
    Yacht-Master
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    Original von Passion
    Also bei meiner Steuererfahrung UND der Infos meiner Steuerberater ergibt die Sache DANN keine Probleme wenn..

    1.) ganz normal Fahrtenbuch ODER 1% ALLES andere wird/kann selbstverständlich Probleme geben! Ist wohl klar oder!

    2.) und 3.) juckt eh nicht was Du privat machst.

    Deine Lösung würde mir meine Buchhaltung nicht akzeptieren - vorausschauend auf die Prüfung und Ordnung.

    Aber probieren könnte man das natürlich mal! :P Keine schlechte idee.

    wenn so klar wäre hätt ich nicht gefragt

    so absolut "ist doch klar" kann ich das leider nicht sehen. Meine Buchhaltungen (´1 Wirtschaftprüfer jetzt und meine ehem. Steuerberater, und ein Verwandter(Vater der inzwischen 6 Prüfungen hinter sich hat) sagen - mündlich - es gings ohne Probs.

    Klar hängts vom Prüfer ab - daccord, deswegen werd ich wohl ab 1.1.06 das Fahrtenbuch führen und es im Notfall zur Belegung meiner Aussagen für 2004 heranziehen, aber ich hab keinen Bock mir jetzt ein 2004er FB hinzuschustern.

    Notfalls zahl ich die 5k halt


    Surfe ich lieber bei RLX

  6. #6
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Sorry Hannes, das war nicht herablassend gemeint, sondern jeder der mit mir darüber diskutierte (Steuer-, und Wirtschaftsprüfer) gab mir das in der von mir dargestellten art zu verstehen. Sicher kann man es auch anders machen. Aber Probleme erwarte ich möglicherweise dann schon. Das Thema geschäftswagen ist doch wohl das am detailiertesten zu prüfende überhaupt. Sogar das Fahrtenbuch wird doch durchgeforstet und die Quittungen mit dem möglcihen Verbrauch gegengerechnet. Aber sorry, wollte dich damit nicht, naja, dumm behandeln sondern Dir eine Antwort geben.
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  7. #7
    GMT-Master
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    Wozu diese ganzen Diskussionen, wenn es doch klar im Gesetz steht:

    Du musst vom 1. Auto 1% p.M. versteuern es sei denn du führst ein lückenloses Fahrtenbuch in dem du nachweist, dass alle durchgeführten Fahrten geschäftlich veranlasst sind.

    Hast du kein Fahrtenbuch nimmt der Prüfer automatisch die 1% Regel an, egal wieviele Autos du privat hast.

    Jetzt kannst du sagen das sei ungerecht. Stimmt. Aber wo steht das die Steuergesetzgebung gerecht ist. Ich kenne genügend Leute die in Saus und Braus leben, mehrere Luxusuhren tragen und Autos fahren die in der Anschaffung teurer sind als ein Einfamilienhaus und die keinen müden Euro Einkommensteuer zahlen. Und zwar völlig legal.

    Das ist nun mal so bei Gesetzen. Und als Rolex-Träger müsstest du das eigentlich wissen.

  8. #8
    Yacht-Master
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    Original von Virtuose
    Wozu diese ganzen Diskussionen, wenn es doch klar im Gesetz steht:

    Du musst vom 1. Auto 1% p.M. versteuern es sei denn du führst ein lückenloses Fahrtenbuch in dem du nachweist, dass alle durchgeführten Fahrten geschäftlich veranlasst sind.

    Hast du kein Fahrtenbuch nimmt der Prüfer automatisch die 1% Regel an, egal wieviele Autos du privat hast.

    Jetzt kannst du sagen das sei ungerecht. Stimmt. Aber wo steht das die Steuergesetzgebung gerecht ist. Ich kenne genügend Leute die in Saus und Braus leben, mehrere Luxusuhren tragen und Autos fahren die in der Anschaffung teurer sind als ein Einfamilienhaus und die keinen müden Euro Einkommensteuer zahlen. Und zwar völlig legal.

    Das ist nun mal so bei Gesetzen. Und als Rolex-Träger müsstest du das eigentlich wissen.
    Stimmt das steht im Gesetz, na wenns da steht


    passion: Danke für Deinen Input

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