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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von primero
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    Zum Theman Bank-Konto:

    Wir haben uns als Firma damit beschäftigt, weil wir Kunden in der Schweiz haben und für laufende Rechnungen und Zollabwicklungen ein CHF Konto benötigen.

    Unsere Anfragen bei den Banken in der Schweiz waren wenig erheiternd; wir sollten im 7-bis 8-stelligen Bereich Vermögen zu den jeweiligen Banken (deutliches Zürich-Land-Gefälle) transferieren, dann würde man uns auch ein (knackig teures) Geschäftskonto einreichten.

    Wir haben dann hier am Bodensee rumgefragt und da es hier etliche Mitbürger gibt, die in der Schweiz arbeiten, gibt es für diese auch Lösungen.
    Die Sparkasse Hochrhein kann ich sehr empfehlen. Du bekommst dort ein normales Girokonto und zusätzlich ein CHF-Konto für Deine Gehaltseingänge und Deinen Zahlungsverkehr in der Schweiz. Zwischen den beiden Konten kannst Du Geld völlig problemlos hin- und herschieben. Und die Kosten entsprechen nicht denen der Banken aus der Schweiz. Du hast nur keine schweizerischen EC- / Kreditkarten, aber das läßt sich ja auch anders (auch kostenlos) lösen.

    Beste Grüße,
    André

    Warum wird der Mensch geboren?, Warum stirbt er? und Warum verbringt er so viel Zeit dazwischen mit dem Tragen von Digitaluhren? (Douglas Adams)

    GESUCHT: Eigentlich grad gar nix...

  2. #2
    Freccione Avatar von blarch
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    Zitat Zitat von primero Beitrag anzeigen
    Unsere Anfragen bei den Banken in der Schweiz waren wenig erheiternd (...) dann würde man uns auch ein (knackig teures) Geschäftskonto einrichten.
    Auch hier würde ich Yuh empfehlen. Die haben ein kostenloses Multiwährungskonto inkl. kostenloser Kreditkarte und kostenloser Überweisung innerhalb CH und FL sowie EU. Und es ist immer gut ein CH-Bankkonto zu haben

    Für einen Vergleiche der Krankenkasse etc. kannst Du auch bei www.comparis.ch schauen, aber vielleicht kennst Du die Seite ja schon.

    Bzgl. der Voaussetzung der Grenzgängerbewilligung bin ich bei meiner Recherche im Internet auf folgendes gestossen:

    - Gültige Staatsbürgerschaft eines EU/EFTA-Staates
    - Arbeitsvertrag
    - Wohnsitz: Wohnsitz in der ausgewiesenen Grenzzone des Nachbarlandes (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Liechtenstein)

    Die von Dir genannten Unterlagen sind also korrekt, könnten sich aber von Kanton zu Kanton unterscheiden. Hier gilt anscheinend der Nachweis, dass du im Grenzgebiet wohnst (max. 30 km Luftlinie zur Grenze, mit Ausnahmen je nach Bundesland). Ob es für Dich eine Ausnahme gibt, müsstest Du erfragen. Weiter wird eine regelmässige Rückkehr an den Hauptwohnsitz verlangt.

    Innerhalb von 3 Monaten musst Du Dich dann bei einer Krankenkasse in der Schweiz oder einer Versicherung im Wohnland anmelden.

    Bzgl. Steuern habe ich mal bei uns im HR nachgefragt. Anscheinend ist es bei Grenzgängern so. dass die Hauptsteuerpflicht im Wohnland (Deutschland) anfällt und die Schweiz 4.5% Quellensteuer abzieht, welche in Deutschland voll angerechnet wird. Allerdings wurde hier auch gesagt, dass ein Grenzgänger täglich an den Wohnort zurückkehren muss. Ob Du als Wochenaufenthalter eine Grenzgängerbewilligung bekommst, müsstest Du erst noch abklären.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  3. #3
    Freccione Avatar von blarch
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    Ich habe bei Comparis mal die Prämien bei der Swica im Standardmodell mit Wohnort Zürich und Geburtsjahr 1980 vergleichen.

    Franchise 300 = Prämie 602.45 pro Monat = 7'229.40 im Jahr
    Franchise 2'500 = Prämie 483.15 pro Monat = 5'797.80 im Jahr

    Die Differenz beträgt also CHF 1'431.60 und je nachdem wie oft Du zum Arzt gehst, "lohnt" sich die tiefere Franchise nicht wirklich, da Du ja ab CHF 300 noch 10% Selbstbehalt tragen musst und die Prämien auch teurer sind.

    Ich würde auch mal schauen, was es für Einsparmöglichkeiten gibt. Z.B. habe ich das Telmed-Modell, wo ich freie Arzt- und Spitalwahl habe, vor dem Arztbesuch aber kurz bei der KK anrufen muss. Da ich sowieso nicht gerne zum Arzt gehe, hilt mir diese erste Einschätzung immer erst mal weiter.
    Geändert von blarch (04.03.2026 um 14:45 Uhr)
    Gruss Wolfgang
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  4. #4
    Daytona Avatar von Eureka
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    Bezüglich Krankenkasse kann man problemlos in die deutsche Gesetzliche zurück, als Grenzgänger ist man auch in D durch eine deutsche Partner Versicherung versichert, die kann man sich aussuchen und dann in D zum Arzt. Klappt gut. Ich war fast 20 Jahre Grenzgänger du kannst mich auch gerne mal mit PN kontaktieren.
    Gruss
    Christian

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