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  1. #21
    Oyster
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    Würde an seiner Stelle noch Nachweise beim Verkäufers über die ordnungsgemäße Einfuhr beantragen z.B. Importbeleg oder Zollanmeldung, Einfuhrnachweis in in die EU oder sonstige Versandpapiere (am Besten mit Stempel vom Zoll). Dann kannst dein Kollege bei einer Kontrolle notfalls alles genau nachweisen.

    Falls der Verkäufer nicht mitspielt, könnte der Käufer auch direkt beim Zoll fragen, ob die Seriennummer der Uhr in deren System auftaucht oder nicht. Würde das aber vorher sicherheitshalber auch den Verkäufer mitteilen
    Geändert von fffire (Gestern um 13:40 Uhr)

  2. #22
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zitat Zitat von fffire Beitrag anzeigen
    Würde an seiner Stelle noch Nachweise beim Verkäufers über die ordnungsgemäße Einfuhr beantragen z.B. Importbeleg oder Zollanmeldung, Einfuhrnachweis in in die EU oder sonstige Versandpapiere (am Besten mit Stempel vom Zoll). Dann kannst dein Kollege bei einer Kontrolle notfalls alles genau nachweisen.

    ...
    Das müsstest Du dann bei jeder Rolex machen- die sind alle aus der Schweiz. Abgesehen davon, daß eine solche Forderung nach den Verzollungspapieren absurd ist, würde ich als Verkäufer dem auch nicht nachkommen, da sonst die Verrechnungspreise offengelegt wären. Es liegt eine Rechnung seitens des VKs vor- also liebe Zollknechte- fragt dort nach, wenn Ihr Zweifel habt...
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  3. #23
    Sea-Dweller Avatar von MrLuxury
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    Zitat Zitat von hallolo Beitrag anzeigen
    Der Zoll kann dann gerne anhand meiner Rechnung feststellen, daß die Uhr nicht durch mich importiert wurde. Thats it.
    Das mag richtig sein, wenn du eine Rechnung von einem deutschen Verkäufer mit MwSt. hast. Bei einer Rechnung von einem schweizer Verkäufer in die EU sieht das schon anders aus.

    Abgesehen davon bist du in der Nachweispflicht. Der Zoll stellt erst einmal nichts fest und geht von einer unversteuerten Einfuhr aus.
    Viele Grüße Kai-Uwe

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