Die personenbezogenen Daten sind doch richtig. Die erfassten personenbezogenen Daten des Erstbesitzers sind, sofern er nicht umgezogen ist, korrekt, somit sind die Vorgaben der DSGVO auch entsprechend erfüllt.
Was Du meinst, ist die Zuordnung einer Uhr zu einer bestimmten Person. So lange man jetzt nicht die internen Prozesse der Datenverarbeitung bei JLC kennt, kann man auch nicht beurteilen, wie hier die DSGVO greift. Ordnet JLC einer Uhr „nur“ eine Nummer zu und die personenbezogenen Daten stehen in einer anderen Tabelle, greift die DSGVO hier nicht. Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, d.h. Adresse, Geburtsdatum, Konfession, etc. einer bestimmten Person. Die Zuordnung zu einem (unbedeutenden) Gegenstand wird durch die DSGVO nicht abgedeckt.
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18.10.2025, 11:35 #6Gruß,
Michael
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