Hallo Pat,

ich hätte zwei drei Fragen, die man Peter im kommenden Podcast stellen könnte.

Ist es generell so, dass für Uhrenangebote auf seiner Webside, die er in Kommission hat, keine Inzahlungnahme möglich ist und wäre es nicht sinnvoll, Kommissionsware als solches zu kennzeichnen ?
So könnte man sich eine Anfrage sparen und den Händler nicht unnötig belästigen.

Wie schützt sich ein Händler vor Uhrenangeboten, die gestohlen wurden ? Ist dazu nicht ein Kontakt zum Rolex internen System über einen Konzi nötig ? Hat diesbezüglich auch eine Privatperson Möglichkeiten ?

Wie überprüft Peter eine Vintageuhr auf einer Messe ? Wird diese vor Ort geöffnet ?