Original von habenix
Bei der Größenordnung bestimmt die Versicherungsgesellschaft einen Sachverständigen. Dieser erstellt ein Gutachter ( dieses in Kopie zu erhalten, hast Du einen Rechtsanspruch )
Soweit ich weiß ist der Geschädigte berechtigt selber einen Gutachter zu bestimmen, da natürlicherweise der Gutachter der Versicherung immer versuchen wird möglichst niedrig zu schätzen...

und wegen der anderen Sachen:

Fiktive Abrechnung

Man läst sich den Schaden auszahlen.
Bie fiktiver Abrechnung wird die jeweilige MWSt abgezogen.
Bei Fiktiber Reparaturabrechnung sind Nbenkosten wie Verbringung oder UPE Aufschläge mit zu erstatten (OLG Entscheidung OLG Oldenburg)