Hallo in die Runde,
Ich bin bei einem dt. Konzi seit über 2 Jahren auf der Liste für eine Uhr.
Zwischenzeitlich habe ich meinen Lebensmittelpunkt allerdings in der Schweiz, weshalb ich bei einem Zuschlag die Uhr offziell aus Deutschland aus- und offiziell in die Schweiz einführen muss.
Ist das für einen Konzi ein Problem, nach dem Motto: "Hätte ich vorher gewusst, dass Sie in der Schweiz leben, hätten wir Ihnen die Uhr nicht verkauft", oder ist das dem Konzi am Ende des Tages egal, wem er die Uhr verkauft?
Oder soll ich die neue Adresse dem Konzi mitteilen, allerdings vielleicht "Gefahr" laufen, dass man dann die Uhr vielleicht gar nicht bekommt?
Hat hier jemand Erfahrungen gemacht?
Herzlichen Dank und viele Grüsse
Konstantin
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Baum-Darstellung
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30.12.2024, 10:33 #1
Lebensmittelpunkt in der Schweiz, beim dt. Konzi auf der Liste-Bei Zuschlag Problem?
Herzliche Grüsse
Konstantin
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