Ich lebe seit über 20 Jahren in der Schweiz und wüsste nicht warum neue Produkte nicht für den Export verkauft werden dürften?
Der Händler verkauft Dir ja erst einmal die Uhr mit dt. MwSt., danach führst Du die Uhr offiziell in der Schweiz ein resp. aus Deutschland aus (Ausfuhrstempel vom dt. Zoll, Einfuhrstempel vom CH Zoll und 8.1% CH MwSt.). Danach bringst Du die abgestempelte Rechnung (Vorsicht: auf der Rechnung muss Deine CH Adresse stehen) oder den abgestempelten Ausfuhrschein zum dt. Händler zurück und dieser erstattet Dir die dt. MwSt. Habe ich (allerdings nicht mit Uhren) schon zigfach gemacht und es gab noch nie ein Problem.
Wichtig zu beachten sind folgende Punkte:
_ Du darfst keinen dt. Wohnsitz mehr haben und der CH Wohnsitz muss im dt. Reisepass eingetragen sein.
_ Je nach Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz (Kurzaufenthalter) könnte Dir der dt. Zoll den Stempel verweigern.
_ Der Händler muss mit der MwSt.-Rückerstattung einverstanden sein, denn eine Pflicht darauf gibt es nicht.
_ Die Ausfuhr muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen.
Ich würde Deine neue Adresse auf jeden Fall dem Händler melden, denn was machst Du wenn Du erst kurz vor dem Kauf eine Ausfuhr in die Schweiz erwähnst und der Händler die dt. MwSt. nicht zurückerstatten möchte? Dann zahlst Du ja doppelt MwSt. (D & CH). Und wir gesagt eine Pflicht zur Rückerstattung gibt es nicht.
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30.12.2024, 15:34 #3
Geändert von blarch (30.12.2024 um 15:39 Uhr)
Gruss Wolfgang
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