Das kann aus verschiedenen Gründen ein Problem sein, und zwar sowohl für Dich als auch für den Konzi. Einerseits dürfen Händler neue Produkte oft nicht zum Export verkaufen (also unter anderem auch ohne MWSt.), andererseits müssen die Waren vermutlich beim schweizerischen Zoll deklariert und eingeführt werden.
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30.12.2024, 10:33 #1
Lebensmittelpunkt in der Schweiz, beim dt. Konzi auf der Liste-Bei Zuschlag Problem?
Hallo in die Runde,
Ich bin bei einem dt. Konzi seit über 2 Jahren auf der Liste für eine Uhr.
Zwischenzeitlich habe ich meinen Lebensmittelpunkt allerdings in der Schweiz, weshalb ich bei einem Zuschlag die Uhr offziell aus Deutschland aus- und offiziell in die Schweiz einführen muss.
Ist das für einen Konzi ein Problem, nach dem Motto: "Hätte ich vorher gewusst, dass Sie in der Schweiz leben, hätten wir Ihnen die Uhr nicht verkauft", oder ist das dem Konzi am Ende des Tages egal, wem er die Uhr verkauft?
Oder soll ich die neue Adresse dem Konzi mitteilen, allerdings vielleicht "Gefahr" laufen, dass man dann die Uhr vielleicht gar nicht bekommt?
Hat hier jemand Erfahrungen gemacht?
Herzlichen Dank und viele Grüsse
KonstantinHerzliche Grüsse
Konstantin
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30.12.2024, 14:21 #2Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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30.12.2024, 15:34 #3
Ich lebe seit über 20 Jahren in der Schweiz und wüsste nicht warum neue Produkte nicht für den Export verkauft werden dürften?
Der Händler verkauft Dir ja erst einmal die Uhr mit dt. MwSt., danach führst Du die Uhr offiziell in der Schweiz ein resp. aus Deutschland aus (Ausfuhrstempel vom dt. Zoll, Einfuhrstempel vom CH Zoll und 8.1% CH MwSt.). Danach bringst Du die abgestempelte Rechnung (Vorsicht: auf der Rechnung muss Deine CH Adresse stehen) oder den abgestempelten Ausfuhrschein zum dt. Händler zurück und dieser erstattet Dir die dt. MwSt. Habe ich (allerdings nicht mit Uhren) schon zigfach gemacht und es gab noch nie ein Problem.
Wichtig zu beachten sind folgende Punkte:
_ Du darfst keinen dt. Wohnsitz mehr haben und der CH Wohnsitz muss im dt. Reisepass eingetragen sein.
_ Je nach Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz (Kurzaufenthalter) könnte Dir der dt. Zoll den Stempel verweigern.
_ Der Händler muss mit der MwSt.-Rückerstattung einverstanden sein, denn eine Pflicht darauf gibt es nicht.
_ Die Ausfuhr muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen.
Ich würde Deine neue Adresse auf jeden Fall dem Händler melden, denn was machst Du wenn Du erst kurz vor dem Kauf eine Ausfuhr in die Schweiz erwähnst und der Händler die dt. MwSt. nicht zurückerstatten möchte? Dann zahlst Du ja doppelt MwSt. (D & CH). Und wir gesagt eine Pflicht zur Rückerstattung gibt es nicht.Geändert von blarch (30.12.2024 um 15:39 Uhr)
Gruss Wolfgang
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30.12.2024, 15:59 #4
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine Antwort.
Bei normalen Gegenständen ist das tatsächlich kein Stress, weil die meisten Händler bei Global Blue, Planet etc. Mitglied sind.
Wahrscheinlich Wumpe auch, allerdings bezog sich meine Frage darauf, ob ein Händler mir eine Rolex Uhr überhaupt zuteilt, wenn er denn schon weiss, dass ich Sie in das Ausland exportieren möchte (muss). Ich weiss nicht, ob es da eine "interne" oder Rolex-Policy gibt, die das möglicherweise nicht vorsieht, es sei denn es ist ein Tourist aus Asien etc.
Um ehrlich zu sein, mir war nicht klar, dass ein Händler die MwSt. nicht rückerstatten muss, guter Hinweis, Danke dafür.
Wahrscheinlich belasse ich es einfach bei der alten Adresse in Dt., wenn dann der Anruf kommen sollte, teile ich meine neue Adresse mit. Wenn das dann ein Problem für W ist, dann ist das es eben so.
Sicherlich werde ich nicht in beiden Ländern die MwSt. entrichten und die Uhr dann ziehen lassen.Herzliche Grüsse
Konstantin
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30.12.2024, 16:14 #5
Hallo Konstantin
Kleiner Hinweis bzgl. Global Blue & Co. Diese Anbieter verlangen happige Gebühren in Höhe von ca. 1/3 der dt. MwSt. Ich würde dies immer vermeiden und eine direkte Abwicklung über den Händler wählen.
Hast Du noch eine dt. Adresse und welche Aufenthaltsstatus in CH hast Du? Wir gesagt, könnte das auch Probleme bei der Ausführ geben.
Nachtrag:
Wieso lässt Du Dich nicht in der Schweiz bei einem Händler auf die Liste setzen? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Wartezeiten hier deutlich kürzer sind als in Deutschland. Ich habe so z.B. schon zwei Daytona und eine GMT II BLRO innerhalb der letzten 8-10 Jahre bekommen, was in D wahrscheinlich so nicht möglich gewesen wäre.Geändert von blarch (30.12.2024 um 16:18 Uhr)
Gruss Wolfgang
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30.12.2024, 16:15 #6
C und "Genf" als Wohnort im Dt. Pass, eingetragen von der Botschaft in Bern.
Herzliche Grüsse
Konstantin
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30.12.2024, 16:19 #7
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30.12.2024, 17:17 #8
Sich in der Schweiz auf die Liste setzten lassen ist sicher eine gute Idee. Das kann deutlich schneller gehen als in Deutschland.
Gruss
Christian
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30.12.2024, 22:56 #9
Wenn es eine Rolex-interne "Policy" bzgl. des Verkaufs an Nicht-Inländer gäbe, dann müsste die ja universell gelten.
Mir hat jedenfalls Bucherer in der Schweiz anstandslos eine Uhr für den Export nach Deutschland verkauft. Es wurde gleich der schweizerische Nettopreis fakturiert, für die Schweizer Steuer lediglich ein Abzug meiner Kreditkarte gemacht, und die notwendigen Ausfuhrpapiere gleich mitgegeben.
Bei der Ausfuhr noch am selben Tag habe ich die Uhr beim Schweizer Zoll vorgelegt, die Papiere abstempeln lassen und später an Bucherer zurückgesandt. Somit blieb es beim Nettopreis, die Steuer wurde somit gar nicht erst belastet.
Dass die Einfuhr und Versteuerung in Deutschland dann in ein Abenteuer ausartete, ist eine andere Geschichte. Sie muss Dich aber nicht kümmern, bei Dir geht es ja in die umgekehrte Richtung.Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356
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30.12.2024, 23:18 #10
Dann scheint das wohl abhängig von Marke und Produkt unterschiedlich gehandhabt zu werden. Ich hatte die Frage neulich in Bezug auf Autos, da ich ja in Kürze ins Ausland ziehen werde. Man sagte mir unabhängig in mehreren Autohäusern (zweimal BMW, einmal VW), dass ein Verkauf von Neuwagen zu Zwecken des Exports nicht gestattet sei.
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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01.01.2025, 10:39 #11
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01.01.2025, 10:53 #12
BMW hat eine fette Abmahnung gezahlt, da sie Exporte auch unterbinden wollten.
https://www.mll-news.com/weko-veroff...eid-gegen-bmw/LG Deni
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04.01.2025, 12:59 #13
- Registriert seit
- 15.09.2020
- Beiträge
- 63
In Grenznähe gibt es sogar BMW Autohäuser die auf den Autoexport in die CH spezialisiert sind...
https://www.gottstein-gruppe.de/de/ch-seite/#ch-angebot z.B.
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05.01.2025, 10:14 #14
Gut zu wissen, danke. Die Infos stammen von einem Autohaus in Nordbayern, einem im Vordertaunus und einem nahe des Ammersees.
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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07.01.2025, 20:14 #15
Würde nicht sagen, dass das Autohaus auf Export spezialisiert ist. Aber sie nehmen wohl gerne die eher zahlungskräftigen Kunden aus der Schweiz mit.
Machen hier in der Grenznähe fast alle Autohäuser. Empfehlen würde ich das o.g. aus eigenen Erfahrungen aber nicht.
Ein Preisvergleich mit der Schweiz lohnt sich, da oft Zusatzpakete oder auch Wartungskosten und Garantieverlängerungen im Preis enthalten sind.LG Deni
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