Ein Konzi kann meiner Meinung nach nicht das Zertifikat einfach einbehalten. Das ist Eigentum des Uhrenkäufers.
Gab es denn noch eine andere Sondervereinbarung?
Ich bin zwar kein Jurist, aber sehe hier einen Schaden (keine Ahnung wie man diesen hier beziffert) der verursacht wurde.
Der Konzi könnte sich ja auch bei PP um Schadensmilderung bemühen. Unabhängig davon, ob der die Konzession noch hat oder nicht.
Gruß Merdi
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28.12.2024, 07:02 #6
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