Hatte der Verkäufer Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen? Als Privatverkäufer kann er es ja, anderenfalls könntest du bei ihm Ansprüche geltend machen. Die Kosten der Revision wirst du wohl nicht vom Verkäufer erstattet bekommen, du hättest ihn erst zur Mangelbeseitigung auffordern müssen.

Sofern der Verkäufer unter Ausschluss von Gewährleistung verkauft hat, muss der Kozessionär für die Beseitigung des Mangels sorgen.