Guten Morgen,
Die Uhr stammt aus einem Privatkauf und dabei handelte es sich um eine ungetragene, teilverklebte Tresoruhr.
Im Grunde möchte ich eigentlich nur eine Uhr haben, die keinen Defekt aufweist. Ich denke, jeder wird mir Recht geben, dass eine Rolex, die in wenigen Stunden mehrere Sekunden vorgeht, trotz mehrfacher Regulierung und weder magnetisiert noch sonst etwas ist, einen klaren Defekt aufweisen muss.
Nachdem der Mangel "Prellen" festgestellt wurde, versicherte man mir, dass dies mit einer Revision behoben wird. Inzwischen ist die Uhr zwei weitere Male nach der Revision auf Garantie eingeschickt worden und jedes Mal kommt sie mit dem gleichen Fehler zurück wie oft muss man das tolerieren?
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Hybrid-Darstellung
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07.07.2024, 09:37 #1Oyster
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07.07.2024, 09:54 #2
Hatte der Verkäufer Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen? Als Privatverkäufer kann er es ja, anderenfalls könntest du bei ihm Ansprüche geltend machen. Die Kosten der Revision wirst du wohl nicht vom Verkäufer erstattet bekommen, du hättest ihn erst zur Mangelbeseitigung auffordern müssen.
Sofern der Verkäufer unter Ausschluss von Gewährleistung verkauft hat, muss der Kozessionär für die Beseitigung des Mangels sorgen.VG Ron
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