Hallo in die Runde,
Euer Schwarmwissen ist heute gefragt:
Meine Frau hat vom hiesigen Amtsgericht eine Aufforderung erhalten, sich diesem gegenüber zu erklären, ob sie das Erbe (betrifft ihren verstorbenen Vater) antritt oder aber ausschlägt. Ein Testament existiert nicht, sie ist gesetzliche Alleinerbin.
Ist eine solche "Abfrage" seitens des Amtsgerichts üblich? Muss man darauf antworten? Was passiert, wenn man darauf nicht reagiert? Es wird in dem Anschreiben vom Amtsgericht von einem "Nachlassverfahren" geschrieben, was uns nicht bekannt ist. Wie sollte man sich in einem solchen Fall am besten verhalten?
Ganz lieben Dank für Eure Beiträge!
Ergebnis 1 bis 16 von 16
Baum-Darstellung
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30.05.2024, 16:13 #1
Angaben in einem "Nachlassverfahren"
Mit exzellenten Grüßen
Frank
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