Das Amtsgericht ist dazu verpflichtet, die Erben zu ermitteln. Wenn deine Frau das Erbe nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Schreibens ausschlägt, wird sie automatisch als Erbin angesehen, das bedeutet, dass sie u.a. für eventuelle Schulden aufkommen muss.
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Beste Grüße
Florian
 
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