Wenn Lünette und Band zur Referenz passen und es sich um Originalteile handelt, dann sollte der erfolgte Austausch kein Problem sein. Falls ich - um mal einen Vergleich zu machen - mein Auto mit 19“ Felgen bekomme und dann andere, schwarz lackierte 20“ Felgen vom Hersteller montiere, wird mir bei der Inspektion ja auch nicht entweder der Service abgelehnt oder eine Auto mit den „bei Auslieferung montierten Originalfelgen“ zurückgegeben.
Insofern habe ich da ein paar Fragezeichen. Anders sieht es natürlich bei Änderungen aus, die nicht zur Referenz passen (Edit: also z.B. BLRO Lünette auf BLNR Uhr oder Datejust 36 Armband an Oyster Perpetual 36) oder nicht original sind. Aber das ist ja weder beim Tausch des echten Inlays gegen eine andere, zur Referenz passende Farbe oder den einfachen Tausch des Bandes von z.B. Jubilee zu Oyster (edit: wenn dir Referenz so auch offiziell verkauft worden ist) der Fall.
Ich hätte daher auch nicht erwartet, dass das für Rolex ein Thema sein könnte und wenn dann, wie hier von EX-OMEGA berichtet, Uhren im Rahmen des Services in den Auslieferungszustand versetzt werden, dann wundert mich dieses Vorgehen eben, da es weder sachlich Sinn ergibt (bei zur Referenz passenden Originalteilen) noch rechtlich ok klingt. Von der Frage nach der Kundenfreundlichkeit mal abgesehen.
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08.06.2024, 09:23 #11
Geändert von Sara (08.06.2024 um 09:27 Uhr)
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