Es fällt mir schwer zu glauben, dass Rolex Dir das Inlay wegnehmen, es also einfach einbehalten kann. Immerhin ist es ja Dein Eigentum. Es steht wohl in den AGBs von Rolex auch nicht, dass der Erwerb einer Uhr lediglich ein (womöglich auch noch zeitlich irgendwie begrenztes) Nutzungsrecht darstellt.
Was Rolex natürlich machen kann, ist eine ggü. dem Auslieferungszustand veränderte Uhr nicht zur Revision anzunehmen; oder Zubehör und Ersatzteile (Zifferblätter, Bänder) nur im Tausch gegen die Altteile abzugeben.
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Baum-Darstellung
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07.06.2024, 20:53 #11
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