Hallo Marcel,

dankeschön mal dafür!

Problem ist halt, dass die 2-Wochenfrist verstrichen und er nun begründen muss, dass die Uhr einen Mangel hat. Wenn der Geigerzähler
ausschlagen muss, wäre das ja ein eindeutiger Hinweis, dass ein Mangel vorllegt. Das würde natürlich helfen.

Ich hoffe mal, dass dies hier noch der ein oder andere bestätigen kann, wobei ich Deine Expertise nicht bezweifle

LG
Wolfgang