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  1. #1
    GMT-Master Avatar von Pattern
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    Altersteilzeit (ATZ)

    Hallo in die Runde!

    Ich habe aktuell die Möglichkeit, ATZ in Anspruch zu nehmen.

    Da ich mich mit diesem Thema absolut nicht auskenne, versuche ich mal, hier ganz viel Schwarmwissen einzufangen.

    Was sind Eure Erfahrungen? Worauf sollte man achten? Gibt es Fallstricke? Was sind akzeptable Bedingungen? ...

    Ganz lieben Dank für Eure Beiträge!
    Mit exzellenten Grüßen
    Frank

  2. #2
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Mehr Input needed.

    Blockmodell? Aufstockungsbetrag AG? Gibts einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung? Wie lange? Bis zur frühestmöglichen Rente oder bis zu einem Rentenbeginn ohne Abschläge?
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  3. #3
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    da gibt es einiges zu bedenken…

    welches modell?….blockmodell mit aktiver phase bei vollzeit und freiphase nach der hälfte…oder sofortige halbierung der wochenarbeitszeit bei anwesenheit über die gesamtdauer?

    ich würde immer das blockmodell mit aktiv-/passivphase wählen…spart die hälfte der zeit,in der ich die maaaaahlzeit-blöker und sonstigen fuuurzvisagen nicht mehr ertragen muss.

    kann die gesamtdauer der altersteilzeit übergangslos in den renteneintritt mit ungekürzter rente münden?

    sind mit der altersteilzeit die 45 pflichtjahre erfüllt?

    ist ein gehaltsverzicht innerhalb der altersteilzeit verschmerzbar und einkalkuliert?

    bestehen genug rücklagen,um gehaltseinbussen ggfs. abfedern zu können?

    besteht anspruch auf jobticket oder andere vergünstigungen?

    lasse dir von deinem arbeitgeber eine fiktive gehaltsabrechnung unter berücksichtigung aller faktoren in der aktiv-/passivphase erstellen.

    bei mir sind zum beispiel schichtzuschläge ein thema…in der ruhephase wird ein gemittelter wert der in der aktivphase erbrachten zuschläge zur auszahlung kommen….so gesehen also kein risiko.

    der aufstockungsbetrag des arbeitgebers ist dabei in immens wichtiger faktor…hat der geschockte trooper richtigerweise erwähnt.
    Geändert von pfandflsche (17.04.2024 um 16:35 Uhr)
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  4. #4
    GMT-Master Avatar von Pattern
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    Danke Dir sehr, Sascha!

    Also, die möglichen "Zeit-Varianten" sind: 3/3 oder 2/2. Ich bin AT. Abschlagsfrei könnte ich laut Rentenversicherung ab Juni 2030 ausscheiden. Die betriebliche (pensionsbasierte) Altersvorsorge greift ab 01/2030.
    Mit exzellenten Grüßen
    Frank

  5. #5
    GMT-Master Avatar von Pattern
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    Zitat Zitat von pfandflsche Beitrag anzeigen
    da gibt es einiges zu bedenken…

    welches modell?….blockmodell mit aktiver phase bei vollzeit und freiphase nach der hälfte…oder sofortige halbierung der wochenarbeitszeit bei anwesenheit über die gesamtdauer?

    ich würde immer das blockmodell mit aktiv-/passivphase wählen…spart die hälfte der zeit,in der ich die maaaaahlzeit-blöker und sonstigen fuuurzvisagen nicht mehr ertragen muss.

    kann die gesamtdauer der altersteilzeit übergangslos in den renteneintritt mit ungekürzter rente münden?

    sind mit der altersteilzeit die 45 pflichtjahre erfüllt?

    ist ein gehaltsverzicht innerhalb der altersteilzeit verschmerzbar und einkalkuliert?

    bestehen genug rücklagen,um gehaltseinbussen ggfs. abfedern zu können?

    besteht anspruch auf jobticket oder andere vergünstigungen?

    lasse dir von deinem arbeitgeber eine fiktive gehaltsabrechnung unter berücksichtigung aller faktoren in der aktiv-/passivphase erstellen.

    bei mir sind zum beispiel schichtzuschläge ein thema…in der ruhephase wird ein gemittelter wert der in der aktivphase erbrachten zuschläge zur auszahlung kommen….so gesehen also kein risiko.

    der aufstockungsbetrag des arbeitgebers ist dabei in immens wichtiger faktor…hat der geschockte trooper richtigerweise erwähnt.
    Danke auch Dir!

    Worauf konkret bezieht sich denn der "Aufstockungsbetrag"?
    Mit exzellenten Grüßen
    Frank

  6. #6
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    rechnerisch verdienst du die hälfte…

    …damit der arbeitsknecht,den man loswerden möchte (nichts anderes ist dieses modell nämlich …) das überhaupt in erwägung zieht,stockt der arbeitgeber das ganze auf…in meinem fall 80 prozent…des bisherigen gehaltes.

    damit und mit verminderter steuerlast…wegen progression…habe ich kaum merkbare gehaltseinbussen und komme seit sechs monaten abends vor lachen kaum in den schlaf…in drei jahren bin ich komplett durch mit dem quatsch und höre ganztägig merle haggard.
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  7. #7
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Also kämst Du mit 3/3 ab 1.6.24 - 31.5.30 exakt bis zur abschlagsfreien Rente. Dann ist zu klären, wie hoch der Zuschuss ist und wie sich die ATZ auf Deine betr. Altersversorgung auswirkt. Meist ist die auf die Endbezüge abgestellt, hier hilft nur ein Blick in die Versorgungsregelungen.
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  8. #8
    GMT-Master Avatar von Pattern
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    Danke Euch, Sascha und "pfandflsche"!

    So wie ich es vermute, kennt Ihr Euch in diesem Thema sehr gut aus!

    Ich würde Euch sehr gern auf "andere Ebene" konsultieren und das entsprechend per PN "regeln". Wäre das für Euch in Ordnung?
    Mit exzellenten Grüßen
    Frank

  9. #9
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    was mich angeht,so ist der umfang meines pn-faches wegen meiner nicht-premium-mitgliedschaft sehr begrenzt und bereits mit mails bis zum anschlag gefüllt,die ich aus erinnerungs-und sonstigen gründen nicht löschen kann/will.

    eines noch…der aufstockungsbetrag speist sich auch aus mitteln der öffentlichen hand…somit unterliegt das ganze dem sog. „progressionsvorbehalt“… und du damit auch der pflicht zur abgabe einer steuererklärung.

    auch daran ist zu denken…damit verbunden auch die möglichkeit,dass es zu rückforderungen seitens des staates kommt…mir wurde geraten,mal pauschal fuffzig kröten im monat dafür zurückzulegen.
    Geändert von pfandflsche (17.04.2024 um 17:23 Uhr)
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  10. #10
    GMT-Master Avatar von Pattern
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    Themenstarter
    Alles klar!

    Ich hätte per PN nur meine Handy-Nummer mitgeteilt, damit wir uns hier nicht die Finger wund schreiben müssen... Nochmals vielen Dank!
    Mit exzellenten Grüßen
    Frank

  11. #11
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    Ich finde das Thema spannend und lese gerne mit
    Gruß, Oskar

  12. #12
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Frank,

    ich habe Altersteilzeitmodelle mit verhandelt. Insofern ist mein Wissen das eines Praktikers. Und ohne die spezifischen Regelungen, die es bei Euch in der Fa. gibt, zu kennen, sind auch keine Antworten möglich. Bring zuerst mal den Aufstockungsbetrag/Prozentsatz in Erfahrung. Da der Aufstockungsbetrag sozialversicherungsfrei ist und auch "nur" dem Progressionsvorbehalt unterliegt, kommt man in vielen Fällen während der ATZ auf ein fast gleiches Einkommen zu vorher.

    Kann aber sein, dass bei einem (Sehr gut)-Verdiener von der SV-Freiheit nix bleibt, weil er auch in der ATZ noch über den Beitragsbemessungsgrenzen liegt.

    Wichtig wäre noch zu wissen, wie sich die ATZ auf die Betriebsrente auswirkt. Dort drohen ggf. viel höhere Einbußen als bei der ges. Rente. Hier wäre mein Ansprechpartner erst mal der HR-Bereich bzw. der Betriebsrat. Ansonsten hab ich nix gegen Schreiberei, hab ja Zeit

    Und grade solche Threads sind oft wertvoll für Andere, sei es, weil sie Denkanstöße bekommen oder weil sie aus ihrem beruflichen Background auch wertvollen Input geben können. Musst ja weder Deine Fa. noch Dein Gehalt offen legen
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  13. #13
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    ich gehe mal in mich und sehe nach,ob ich platz im pn-bereich schaffen kann…ohne gewähr.

    der wichtigste rat ist der…

    -kann ich mir altersteilzeit leisten?

    ist ein gehaltsverzicht über sechs jahre leistbar?

    die ungekürzte rente ist ebenfalls ein nicht zu unterschätzender faktor. mir war es…psychologisch/mental…wichtig,nach jahrzehnten der einzahlerei nicht am ende noch dafür durch die hintertür bestraft zu werden,zwar mit sechzehn angefangen…aber nicht die volle höhe einsacken zu können,weil „hinten raus“ zwei jahre „fehlen“.

    die rente mit 63 ähnelt dem great rock‘n‘roll-swindle…in den genuss kamen nur zwei jahrgänge.

    wer bis 67 schubbern soll/muss,der kann abschlagsfrei frühestens mit 65 gehen,WENN bis dahin die 45 jahre haft (beitragsjahre zur gesetzlichen rente) verbüsst sind…in heutigen zeiten fast nicht mehr schaffbar.

    und noch wat…das umfeld nicht vergessen…ich habe einige kollegen,die ebenfalls im kreise der anspruchsberechtigten dümpeln…auf meine frage,weshalb noch nicht in altersteilzeit befindlich,kam in mehreren fällen die antwort,dass die sog. „partnerin“ nicht nur jünger als der kerl ist,sondern ganz entschieden dagegen, dass er…der kerl…schon deutlich VOR ihr zuhause im sessel bläht.

    also…gut nachdenken und sich zeit lassen…ich brauchte knapp ein halbes jahr bis zu entscheidung…ohne nerv-olle im hintergrund.
    Geändert von pfandflsche (17.04.2024 um 17:56 Uhr)
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  14. #14
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Bis 2030 ist es noch weit. Wer weiss, was sich bis dahin noch ändert; z.B. beim Renteneintrittsalter.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  15. #15
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    die jahrgänge,die für altersteilzeit in frage kommen,stehen am ende ihrer erwerbsbiographie und dürften somit unter den sog. „vertrauensschutz“ fallen.

    heute 35-jährige sollten sich hingegen mit renteneintritt so um 73 vertraut machen.
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  16. #16
    GMT-Master Avatar von Pattern
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    Sascha,

    also, das ATZ-Entgelt setzt sich wie folgt zusammen: 50% des bisherigen Bruttoarbeitsentgelts + 20% des Regelarbeitsentgelts als Brutto-Aufstockungsbetrag. So wie ich das sehe, sind das effektiv ungefähr 60% vom Brutto-Verdienst.
    Mit exzellenten Grüßen
    Frank

  17. #17
    GMT-Master Avatar von Pattern
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    Und noch was hinterher, Sascha, kann man mit dem AG rentenkassenwirksam verhandeln, dass er für den gesamten ATZ-Zeitraum die vollen Rentenversicherungsbeiträge abführt, also die, die zu zahlen wären, wenn man weiter voll beschäftigt sein würde?
    Mit exzellenten Grüßen
    Frank

  18. #18
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    ja…das geht…ist bei meinem modell so.

    aber nicht individuell verhandelt,sondern für alle gleich.

    eben mal in meinen unterlagen gewühlt…bei mir wird auf 83 prozent aufgestockt.

    urlaubs-und weihnachtsgeld halbieren sich ebenfalls…werden allerdings auch in der freiphase gezahlt.

    tarifliche erhöhungen werden ebenfalls im gesamtzeitraum gezahlt.
    Geändert von pfandflsche (17.04.2024 um 18:16 Uhr)
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  19. #19
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Zitat Zitat von pfandflsche Beitrag anzeigen
    ...ich habe einige kollegen,die ebenfalls im kreise der anspruchsberechtigten dümpeln…auf meine frage,weshalb noch nicht in altersteilzeit befindlich,kam in mehreren fällen die antwort,dass die sog. „partnerin“ nicht nur jünger als der kerl ist,sondern ganz entschieden dagegen dass er…der kerl…schon deutlich VOR ihr zuhause im sessel bläht.
    Gaaanz wichtiger Punkt. Wie eine Kollegin mal sagte: "Zwischen mir und Schöner Wohnen steht nur mein Mann.."
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  20. #20
    GMT-Master Avatar von Pattern
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    Nur gut, dass meine Frau nicht jünger ist als ich.
    Mit exzellenten Grüßen
    Frank

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