Eine kurze aber relativ eilige Frage:
Für gewerbliche Verkäufer gibt es zahlreiche Auflagen wie z.B. Gewährleistungspflicht, Widerrufsrecht des Käufers, etc., die für private Anbieter nicht gelten bzw ausgeschlossen werden können.
Kann ein ganz offensichtlich gewerblicher Anbieter durch einen einfachen Zusatz in einer Auktion "Verkauf im Namen und auf Rechnung eines Kunden" sich von all den genannten Auflagen befreien und "Privatstatus" erlangen? Gibt es dazu evtl einschlägige Urteile oder Hinweise in den eBay AGBs?
Vielen Dank schon jetzt für Eure hoffentlich zahlreichen und umfassenden Antworten!
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Baum-Darstellung
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28.11.2005, 23:15 #1
Eilige Frage: eBay - gewerblicher vs privater Verkäufer
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