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  1. #1
    GMT-Master
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    ( S ) Rat bei KFZ Schaden und Kasko Versicherung

    Erster Blechschaden !

    Suche Ratschlag bei Schadensregulierung nach unverschuldetem
    "Parkplatzschaden" ohne Drittbeteiligung bei Vollkasko Versicherung.

    Kontaktaufnahme und weitere Details gerne mit P.N.
    Gruß,
    Jœrgen

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Schreib mal was Näheres zum Hergang.
    Geändert von Mali (19.03.2024 um 09:14 Uhr)
    Gruß Mali

  3. #3
    GMT-Master
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    Die Reparaturkosten an der Tür liegen im mittleren 4 stelligen Bereich. Meine Einteilung in der Kaskoversicherung steht in SF 44 , also 16 % Beitragssatz.
    Meine Frage an KFZ Versicherungs Fachleute lautet : erfolgt bei Schadensregulierung seitens der Versicherung automatisch eine Einstufung in eine höhere SF Gruppe oder kann bei Altverträgen noch immer ein Schadensfall ohne Malus reguliert werden?
    Die Selbstbeteiligung ist relativ hoch und es ist ein zweites Fahrzeug schadensfrei bei dieser Gesellschaft versichert. Es ist keinen anderen Geschädigten.
    Zur Erörterung weiterer Details gerne per P.N.
    Gruß,
    Jœrgen

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von siggi415
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    Was steht in Deinem Versicherungsschein? Hier ein Rabattschutz ja aufgeführt sein.
    >> Gruß Siggi <<

    Insured by Smith & Wesson, Security by Winchester, Funeral arrangements by Kubota
    -
    Sá sigurstranglegasti eykur nú hraðann ---- Working Class Hero

  5. #5
    GMT-Master
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    Es ist im Versicherungsvertrag kein Rabattschutz vereinbart.
    Hingegen gibt es den Begriff des Rabattretters, oder ein alte Übung bei Altverträgen eine Schadensregulierung ohne Auswirkung auf SF Einstufung oder Beitragssatz vornehmen zu können.
    Meine Anfrage bezieht sich auf die Regulierungsmöglichkeiten der KFZ Versicherung. Ist der umgangssprachliche Begriff „ ein Schuss frei “ korrekt und hier anwendbar ? Handhaben die Versicherungsgesellschaften dies gelegentlich unterschiedlich ?
    Gruß,
    Jœrgen

  6. #6
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Für Klarheit empfehle ich als Ansprechpartner Deine Versicherung.

    Grob gesagt wirst du in der VK zurückgestuft, wenn Du einen Schaden regulieren lässt. Es kann sein, dass Du aber in eine SF-Klasse zurückgestuft wirst, die keine Auswirkungen oder nur geringe auf Deine Beitragshöhe hast. Wenn du bspw von SF 44 in SF 38 zurückgestuft würdest, das unterm Strich aber nur 20 € mehr Beitrag ausmacht, kein Thema. Ist halt ein Rechenexempel. Die notwendigen Daten dazu kriegst Du von Deiner Versicherung.
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  7. #7
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Warum fragst Du nicht einfach Deinen Versicherer?
    Grüße,
    Can

    I am the REAL Checker Can!
    Suche unpolierte 36mm OP oder DJ in top Zustand aus 2016 (nur mit B+P)

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Retto
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    Lass es doch einfach regulieren und gucken was bei raus kommt, 6 Monate kannst es ja immer noch zurückzahlen
    liebe grüße von der Küste Andre´

  9. #9
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Äh, ich meine das Zurückkaufen eines Schadens gibts nur bei Haftpflicht, nicht bei der VK
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Retto
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    Geht in der Regel auch bei Kasko
    liebe grüße von der Küste Andre´

  11. #11
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Was mich ja interessieren würde: Wie bekommt man bei einem "unverschuldeten "Parkplatzschaden" ohne Drittbeteiligung" einen "mittleren 4 stelligen" Schaden in eine (Auto?)Tür?

    Klarheit zu den Rabattfragen wird wohl nur ein genaues Studium der Versicherungsbedingungen oder eben ein Gespräch mit dem Versicherer verschaffen. Alles andere ist doch bei der Vielzahl von Versicherern und deren Vertragsvarianten nur Kaffeesatzleserei.

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Retto
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    Ohne dritt Beteiligung weiß ich nicht aber die Höhe geht schnell

    Bei alu Türen ist nix mehr mit rausziehen oder smartrepair

    Auch jemandem die Tür aus der Hand gerissen bei Wind, bei mir rein geschlagen und abgehauen

    IMG_6077.jpg
    IMG_6078.jpg
    IMG_6079.jpg
    Geändert von Retto (19.03.2024 um 22:26 Uhr)
    liebe grüße von der Küste Andre´

  13. #13
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Umpf, das ist ja mal eine Ansage. Danke für die Aufklärung.

  14. #14
    GMT-Master
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    Ziemlich ähnliches Schadensbild wie bei Andre’ an meiner Tür.
    Materialkosten Tür, Nebenarbeiten, Lackierer Lohnsatz je Std. deutlich > 200, -€ und Lackierung der ganzen betroffenen Seite.

    Wie man diesen Schaden verursachen kann ? Kleine Ausweichbewegung um eine Kollision mit einem drängelnden SUV zu vermeiden, leider stand dort ein Betonpfeiler.
    Gruß,
    Jœrgen

  15. #15
    GMT-Master
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    Der thread kann geschlossen werden.
    KFZ Versicherung gewährt nach > 44 Jahren kein kulantes „ ein Schaden frei “ Entgegenkommen.
    Gruß,
    Jœrgen

  16. #16
    Daytona Avatar von GPX8888
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    Geh zu einem Lackierer und lass den Schaden auf eigene Kosten reparieren. Meine Schwiegermutter wurde mit ihrem Mercedes von einem LKW (leicht) gestreift, Tür beschädigt, Spiegel ab und Kratzer im Kotflügel. Nicht sonderlich tragisch, Schaden lt. Gutachten ca. 9.000 Euro (inkl. Zuschlag, weil das Fahrzeug scheckheftgepflegt war - unglaublich, was es alles gibt). Der Lackierer ein paar Dörfer weiter hat das ganze Drama dann für 1.500 Euro behoben. Sicherlich nicht Neuzustand, aber man sieht auch bis auf einen kleinen Kratzer nichts mehr vom Schaden.
    Gruß,
    Michael


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  17. #17
    Daytona Avatar von KINI
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    Tür kostet.
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  18. #18
    GMT-Master
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    Tür kostet von 950 - 1500 € ,
    eine Reparatur wäre in einer Manufaktur von Afghanen/ Pakistani für 300 - 500 € möglich, binnen 2 Tagen.
    Dann lieber Wertarbeit made in Germany …
    Die Hochstufung in neue SF ist erträglich
    Gruß,
    Jœrgen

  19. #19
    Freccione Avatar von habepe
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    Zitat Zitat von hector.berlioz Beitrag anzeigen
    Der thread kann geschlossen werden.
    KFZ Versicherung gewährt nach > 44 Jahren kein kulantes „ ein Schaden frei “ Entgegenkommen.
    Die Versicherung verhält sich vertragskonform.
    Also alles im grünen Bereich.
    Es grüßt der Bernd

  20. #20
    GMT-Master
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    Es bleibt alles im gesetzlichem Rahmen, richtig.
    Aber auch unter KFZ Fachleuten gibt es ein „Wissen“ über einmalige kostenlose Reparatur bei Vorliegen eines Altvertrages.
    Daher meine ursprüngliche Fragestellung.
    Antwort der Versicherung lautet : Rabattschutz …..
    Gruß,
    Jœrgen

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